Kindertagesstätten Stadt Mainz, Rahmenvertrag Mittagsverpflegung v. 01.01.2023 - 31.12.2024

Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf

Belieferung der städtischen Kindertagesstätten der Stadt Mainz mit Mittagsverpflegung

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-09.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Kurze Beschreibung:
“Belieferung der städtischen Kindertagesstätten der Stadt Mainz mit Mittagsverpflegung”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf
Postanschrift: Große Bleiche 46
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainz.de 🌏
E-Mail: kai.klos@stadt.mainz.de 📧
Telefon: +49 6131/12-2242 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E68162956 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-443314
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen

“Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Qualität ist ein Probeessen vorgesehen, der Termin der wird nach derSubmission schriftlich bekannt gegeben. Angebote...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 155-443314 (2022-08-09)