Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wählt anhand der im folgenden aufgezählten objektiven Auswahlkriterien drei bis fünf - grundsätzlich geeignete - Bewerber aus, die im Vergleich zu den Mitbewerben besonders geeignet sind.
Der Auftraggeber wird die drei bis fünf ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktegleichstand ggf. weitere Bewerber über die maximale Anzahl hinaus zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Beschaffungsvolumen in EUR nett im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021):
über 500 Mio. EUR: 2 Punkte
1 Mrd. bis 1,5 Mrd. EUR: 4 Punkte
1,5 Mrd. bis 2 Mrd. EUR: 6 Punkte
2 Mrd. bis 2,5 Mrd. EUR: 8 Punkte
über 2,5 Mrd. EUR: 10 Punkte
2. Erzielter durchschnittlicher Preis für die jeweils vorgegebene Anzahl an bestellten Produkten gemäß der Anlage 7 "Warenkorb" im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Von den drei angegebenen Werten wird jeweils der Mittelwert pro Bewerber errechnet (Referenzwert). Der Bewerber mit dem jeweils niedrigsten Mittelwert kriegt für dieses Produkt 1 Punkt.
Der Bewerber mit dem höchsten addierten Punktwert erhält 10 Punkte. Für die nachfolgend addierten Punktwerte wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
(Addierter Punktwert Bewerber x 10) / Höchster addierter Punktwert = Erreichte Punktzahl
Sofern keine Zahlen zu einem oder mehreren Produkten angegeben werden, führt dies nicht zu einem Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Anzahl der Referenzen des Bewerbers über mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Beschaffungsdienstleistungen von
- medizinischem und pflegerischen Verbrauchsmaterial, Laborbedarf, Medizin- und Gerätetechnik, einschließlich medizinscher Großgeräte sowie von medizinischen Gebrauchsgegenständen (Verbrauchsmaterial der betriebs- und Geschäftsausstattung, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sonstige Investitionen),
- in der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern oder Klinikverbünden mit mindestens 500 Betten und/oder Klinikverbünden mit mindestens drei Standorten,
- mit einer vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von jeweils mindestens 20 Mio. EUR und
- mit einer Laufzeit der Zusammenarbeit von mindestens zwei Jahren.
Die Referenzprojekte müssen während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder abgeschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen
- Angabe des vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumens
Für jede die o.g. Anforderungen erfüllende Referenz erhält der Bewerber über die Mindestanforderung von drei Referenzen hinaus 1 Punkt. Es werden maximal zehn Referenzen gewertet.