Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: kryokonfokales Lichtmikroskop
VgV_2022-063
Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦
Kurze Beschreibung:
“Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie...”
Kurze Beschreibung
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
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Beschreibung der Beschaffung:
“1x kryokonfokales Lichtmikroskop
Optional:
- optionale Bankbürgschaft
- optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional:
- optionale Bankbürgschaft
- optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene
Leistung darstellen und folgende Punkte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene
Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und
dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
(2) Referenzen
Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
(3) Formblatt Eignung
Das Dokument "VgV_2022-063 Formblatt Eignung" wurde befüllt und hochgeladen.
Bitte bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
30 Tage netto
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 187-528876 (2022-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1x kryokonfokales Lichtmikroskop Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 187-528876
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: kryokonfokales Lichtmikroskop
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Postanschrift: Ernst-Leitz-Strasse 17-37
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6441294000📞
E-Mail: ausschreibung@leica-microsystems.com📧
Fax: +49 6441294013 📠
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 223-640315 (2022-11-14)