Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann. Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern. Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern. Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mikroskope
Referenznummer: VgV_2022-063
Kurze Beschreibung:
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mikroskope📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
1x kryokonfokales Lichtmikroskop
Optional:
- optionale Bankbürgschaft
- optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional:
- optionale Bankbürgschaft
- optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene
Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und
dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
(2) Referenzen
Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
(3) Formblatt Eignung
Das Dokument "VgV_2022-063 Formblatt Eignung" wurde befüllt und hochgeladen.
Bitte bestätigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2022/S 187-528876 (2022-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1x kryokonfokales Lichtmikroskop Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
Beschreibung der Optionen:
Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-14 📅
Name: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Postanschrift: Ernst-Leitz-Strasse 17-37
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6441294000📞
E-Mail: ausschreibung@leica-microsystems.com📧
Land: Lahn-Dill-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2022/S 223-640315 (2022-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für die Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis
einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für
die Anlagengruppen 1, 3 und 4 gemäß § 53 HOAI.
Planungsleistungen für die Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis
einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für
die Anlagengruppen 1, 3 und 4 gemäß § 53 HOAI.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZVS 03-045-2-II.2021
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️
Dauer: 84 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
II.2.11) 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden
sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
II 2.11) 2. Der AG beauftragt im Bedarfsfalle die unter Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungsphasen der
Anlagengruppe 6. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere
Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.3. ff. des Vertrages.
II.2.11) 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden
sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
II 2.11) 2. Der AG beauftragt im Bedarfsfalle die unter Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungsphasen der
Anlagengruppe 6. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere
Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.3. ff. des Vertrages.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag KTEC
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8403.36 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot KTEC
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: KTEC - Ingenieurbüro Kind
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KTEC - Ingenieurbüro Kind
Nationale Registrierungsnummer: DE245671237
Postleitzahl: 54439
Postort: Saarburg
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ktec-saarburg.de📧
Telefon: +49 6581998641📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Konz für die Stadt Konz - lokale
Gebietskörperschaft
Nationale Registrierungsnummer: 072355003000-001-81
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Konz
E-Mail: vergabestelle@konz.de📧
Telefon: +49650183240📞
URL: https://www.konz.de/🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Auftragsausführung für den 2./3. Bauabschnitt war zunächst eine Bestandsaufnahme für die Grundlagenermittlung und Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens unerlässlich. Sie ist durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistung war nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausschreibung.
Diese Leistungen sind für die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens und der Grundlagenermittlung für den 2./3. BA erforderlich. Der Auftraggeber entscheidet daher, diese Leistungen an den bereits beauftragten Auftragnehmer KTEC-Ingenieurbüro Kind zu vergeben.
Im Rahmen der Auftragsausführung für den 2./3. Bauabschnitt war zunächst eine Bestandsaufnahme für die Grundlagenermittlung und Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens unerlässlich. Sie ist durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistung war nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausschreibung.
Diese Leistungen sind für die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens und der Grundlagenermittlung für den 2./3. BA erforderlich. Der Auftraggeber entscheidet daher, diese Leistungen an den bereits beauftragten Auftragnehmer KTEC-Ingenieurbüro Kind zu vergeben.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Auftragserweiterung um eine Bestandsaufnahme sowie die Grundlagenermittlung zur Fortsetzung der Sanierungsarbeiten.