Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal (Lernbegleiterprofile):
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal
(Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem
Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die
aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Das Lernbegleiterprofil soll jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Basisqualifikation
- Sprachkenntnisse
- Dauer Berufserfahrung
Der Lernbegleiter, die Lernbegleiterin muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Basisqualifikationen:
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-
Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie,
Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende
fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (=
Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer
entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA,
LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5
zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem
vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum
Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
- Sprachkenntnisse: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem
"Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
- Dauer Berufserfahrung:
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation
Punkt 1 oder der sonstigen beruflichen Ausbildung bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (=
Mindestanforderung)
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro
Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens
160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 80 Lehreinheiten als Dozent / Lernbegleiter pro Kalenderjahr innerhalb der letzten 3 Jahre (=
Mindestanforderung)
2.) Konzept: Bearbeiten einer Aufgabenstellung aus dem Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SOL4/1 Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen"
Der Bieter bearbeitet eine Aufgabenstellung aus dem Lernfeld 3, Handlungssituation F "Arbeitsbedingungen beurteilen: Vorgehen und Durchführen" des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Sequenz SOL4/1 des Lernpfads (siehe Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung - Lehrgangs- und Prüfungsordnung des IAG, Seite 12) ist das Know-how zum systematisch-methodischen Vorgehen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingung für die Arbeits-situation "Reinigen von Büroräumen" nachzuweisen.
Die Handlungssituation F ist im Rahmen des Ausbildungslehrgangs eine Schlüsselstelle, sowohl für die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für den Lernbegleitenden. Um eine Lernbegleitung auf Augenhöhe sicher stellen zu können, muss der Lernbegleitende über das in dieser Handlungssituation erforderliche umfassende arbeitsschutzfachliche Know-how zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen verfügen. Das soll durch das vom Bieter einzureichende Konzept nachgewiesen werden.
Dafür werden dem Bieter folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:
1. Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung - Arbeitsanweisung: Diese beschreibt den konkreten Arbeitsauftrag, der vom Bieter zu bearbeiten ist.
2. Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung - Darstellung der Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen": In diesem Dokument sind alle Informationen zur Arbeitssituation "Büroreinigung" zusammengestellt, die zur Bearbeitung des Arbeitsauftrags erforderlich sind.
3. Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung - Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Dieser standardisierte Erfassungsbogen ist durch den Bieter entsprechend der Arbeitsanweisung auszufüllen und als Konzept einzureichen.
4. Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung - Erläuterungen zum Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Die Erläuterungen zu den Erfassungsbögen sind als Hilfsmittel zu betrachten, die es dem Bieter ermöglich, die Items des Erfassungsbogens nachvollziehen zu können.
5. Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how: Dieser Kompetenzbewertungsbogen wird zur Bewertung des vom Bieter eingereichten Konzepts eingesetzt. Er beinhaltet alle Aspekte, auf die im Leistungserbringungskonzepts Wert gelegt wird.
Der Bieter erstellt für die umfassend beschriebene Arbeitssituation "Reinigen von Büro-räumen" auf Basis der Arbeitsanweisung eine Beurteilung der dargestellten Arbeitsbedingungen. Diese dokumentiert er im zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingung". Alle erforderlichen Anlagen, z. B: zu spezifische Beurteilungsverfahren, sind an den Erfassungsbogen anzuhängen. Das gesamte Dokument ist als eine PDF-Datei als Konzept einzureichen.
Für jeden angebotenen Lernbegleiter ist jeweils ein Konzept zu erstellen.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt auf der Basis des Bewertungsbogens zur Kompetenzausprägung Know-how (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how).
Die abschließende Bewertung muss mindestens 3 Punkte (= Mindestanforderung) ergeben, ansonsten kann das Angebot nicht bezuschlagt werden.