Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: J-2022-11
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-089505
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRJ0Y
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRJ0Y
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Es gelten die Festlegungen der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: Es gelten die Festsetzungen unter § 19 Abs. 2 des Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Institiut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Erklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Darstellung des Bewerberunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bewerbergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte sowie Beschreibung der Struktur. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Erklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Darstellung des Bewerberunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bewerbergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte sowie Beschreibung der Struktur. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bewerber die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bewerber die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
Mindeststandards:
-- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal (Lernbegleiterprofile):
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen. Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen. Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Das Lernbegleiterprofil soll jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Basisqualifikation
- Sprachkenntnisse
- Dauer Berufserfahrung
Der Lernbegleiter, die Lernbegleiterin muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Basisqualifikationen:
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie, Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (= Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie, Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (= Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehr-gang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA, LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehr-gang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA, LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
- Sprachkenntnisse: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
- Dauer Berufserfahrung:
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 oder der sonstigen beruflichen Ausbildung bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (= Mindestanforderung)
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 80 Lehreinheiten als Dozent / Lernbegleiter pro Kalenderjahr innerhalb der letzten 3 Jahre (= Mindestanforderung)
Mindeststandards:
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Angaben zu verantwortlichem Personal)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 40
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Technisch bedingt ist es nicht möglich auf die Angabe der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu verzichten. Die "40" ist demnach als Platzhalter zu verstehen. Alle Bewerber, die die festgelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Technisch bedingt ist es nicht möglich auf die Angabe der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu verzichten. Die "40" ist demnach als Platzhalter zu verstehen. Alle Bewerber, die die festgelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 40
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept: Bearbeiten einer Aufgabenstellung aus dem Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SOL4/1 Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Honorar für Seminarleistungen (SEM) einschließlich Lernerfolgskontrolle 5 (LEK 5) im Rahmen des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit je Lehreinheit zu je 45 Minuten (Euro netto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Stundensatz für die Selbstorganisierten Lernzeiten (SOL) einschließlich Lernerfolgskontrollen (LEK) im Rahmen des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Euro netto)
Stundensatz für die Praktika einschließlich Lernerfolgskontrollen (LEK) im Rahmen des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Euro netto)
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRJ0Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 035-089505 (2022-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 923 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: Elke Muzykorska
Postanschrift: Heiligenseestraße, 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13503
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 314 000 EUR 💰
Name: Engelmann.Training GmbH
Postort: Hildesheim
Postleitzahl: 31135
Land: Hildesheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 323 333 EUR 💰
Name: Excellence Training
Postort: Eichhorst
Postleitzahl: 16244
Land: Barnim
🏙️
Name: Gesundheitspark Saarpfalz GmbH
Postanschrift: Drosselweg 4
Postort: Mandelbachtal
Postleitzahl: 66399
Land: Saarpfalz-Kreis
🏙️
Name: Ingenierbüro für Arbeitssicherheit
Postort: Reichenbach
Postleitzahl: 08468
Land: Vogtlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 258 000 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Jens Taubmann
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04299
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Ingenieurbüro Wedler
Postort: Laudenbach
Postleitzahl: 69514
Land: Rhein-Neckar-Kreis
🏙️
Name: PSW Competence Center GmbH
Postort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
Land: Bautzen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 914 000 EUR 💰
Name: SCB Managementberatung
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06126
Land: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Simon & Dr. Höhn GbR
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01189
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 659733.33 EUR 💰
Name: systemkonzept GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2557333.33 EUR 💰
Name: Scharfkopf GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 665333.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 169-478800 (2022-08-29)
Auftragsbekanntmachung (2022-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: J-2022-37
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um ein Zulassungsverfahren, welches an sich nicht den vergaberechtlichen Regelungen unterworfen ist (weitere Anmerkungen dazu finden Sie unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung). Dabei wird allen interessierten Unternehmen der jederzeitige Vertragsabschluss bis zum 30.09.2026 angeboten, sofern sie form-, fristgerechte und die Anforderungen erfüllende Angebote einreichen. Das Verfahren kann jederzeit vor Ablauf der oben genannten Frist beendet werden, insbesondere sofern genügend Lernbegleiter/innen gefunden wurden. Angebote, die vor Beendigung des Verfahrens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen
und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern
sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 18 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. 22 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter konnten bereits im Rahmen des vorangegangen offenen Vergabeverfahrens gebunden werden. Sollten bereits vertraglich gebundene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter im ausgeschriebenen Zeitraum ausfallen, so behält sich der AG zur Kompensation des Ausfalls vor, darüber hinaus weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter zu binden.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Es handelt sich hierbei um ein Zulassungsverfahren, welches an sich nicht den vergaberechtlichen Regelungen unterworfen ist (weitere Anmerkungen dazu finden Sie unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung). Dabei wird allen interessierten Unternehmen der jederzeitige Vertragsabschluss bis zum 30.09.2026 angeboten, sofern sie form-, fristgerechte und die Anforderungen erfüllende Angebote einreichen. Das Verfahren kann jederzeit vor Ablauf der oben genannten Frist beendet werden, insbesondere sofern genügend Lernbegleiter/innen gefunden wurden. Angebote, die vor Beendigung des Verfahrens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen
und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern
sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 18 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. 22 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter konnten bereits im Rahmen des vorangegangen offenen Vergabeverfahrens gebunden werden. Sollten bereits vertraglich gebundene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter im ausgeschriebenen Zeitraum ausfallen, so behält sich der AG zur Kompensation des Ausfalls vor, darüber hinaus weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter zu binden.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um ein Zulassungsverfahren, welches an sich nicht den vergaberechtlichen Regelungen unterworfen ist (weitere Anmerkungen dazu finden Sie unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung). Dabei wird allen interessierten Unternehmen der jederzeitige Vertragsabschluss bis zum 30.09.2026 angeboten, sofern sie form-, fristgerechte und die Anforderungen erfüllende Angebote einreichen. Das Verfahren kann jederzeit vor Ablauf der oben genannten Frist beendet werden, insbesondere sofern genügend Lernbegleiter/innen gefunden wurden. Angebote, die vor Beendigung des Verfahrens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Zulassungsverfahren, welches an sich nicht den vergaberechtlichen Regelungen unterworfen ist (weitere Anmerkungen dazu finden Sie unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung). Dabei wird allen interessierten Unternehmen der jederzeitige Vertragsabschluss bis zum 30.09.2026 angeboten, sofern sie form-, fristgerechte und die Anforderungen erfüllende Angebote einreichen. Das Verfahren kann jederzeit vor Ablauf der oben genannten Frist beendet werden, insbesondere sofern genügend Lernbegleiter/innen gefunden wurden. Angebote, die vor Beendigung des Verfahrens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen
und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern
und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern
sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 18 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. 22 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter konnten bereits im Rahmen des vorangegangen offenen Vergabeverfahrens gebunden werden. Sollten bereits vertraglich gebundene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter im ausgeschriebenen Zeitraum ausfallen, so behält sich der AG zur Kompensation des Ausfalls vor, darüber hinaus weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter zu binden.
sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 18 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. 22 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter konnten bereits im Rahmen des vorangegangen offenen Vergabeverfahrens gebunden werden. Sollten bereits vertraglich gebundene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter im ausgeschriebenen Zeitraum ausfallen, so behält sich der AG zur Kompensation des Ausfalls vor, darüber hinaus weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter zu binden.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und
Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die
Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug
aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6
Monate zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis
sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: Eigenerklärung, dass die unter der genannten Vorschrift aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
3.) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: Eigenerklärung, dass die unter der genannten Vorschrift aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensfall
für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro
Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur
Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
Mindeststandards:
-- vgl. Ziffer III.1.2) des Bekanntmachungstextes (Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal (Lernbegleiterprofile):
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal
(Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem
Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die
aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-
Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie,
Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende
fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (=
Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer
entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA,
LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5
zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem
vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum
Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
- Sprachkenntnisse: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem
"Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation
Punkt 1 oder der sonstigen beruflichen Ausbildung bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (=
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro
Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens
160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 80 Lehreinheiten als Dozent / Lernbegleiter pro Kalenderjahr innerhalb der letzten 3 Jahre (=
2.) Konzept: Bearbeiten einer Aufgabenstellung aus dem Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SOL4/1 Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen"
Der Bieter bearbeitet eine Aufgabenstellung aus dem Lernfeld 3, Handlungssituation F "Arbeitsbedingungen beurteilen: Vorgehen und Durchführen" des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Sequenz SOL4/1 des Lernpfads (siehe Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung - Lehrgangs- und Prüfungsordnung des IAG, Seite 12) ist das Know-how zum systematisch-methodischen Vorgehen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingung für die Arbeits-situation "Reinigen von Büroräumen" nachzuweisen.
In der Sequenz SOL4/1 des Lernpfads (siehe Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung - Lehrgangs- und Prüfungsordnung des IAG, Seite 12) ist das Know-how zum systematisch-methodischen Vorgehen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingung für die Arbeits-situation "Reinigen von Büroräumen" nachzuweisen.
Die Handlungssituation F ist im Rahmen des Ausbildungslehrgangs eine Schlüsselstelle, sowohl für die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für den Lernbegleitenden. Um eine Lernbegleitung auf Augenhöhe sicher stellen zu können, muss der Lernbegleitende über das in dieser Handlungssituation erforderliche umfassende arbeitsschutzfachliche Know-how zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen verfügen. Das soll durch das vom Bieter einzureichende Konzept nachgewiesen werden.
Die Handlungssituation F ist im Rahmen des Ausbildungslehrgangs eine Schlüsselstelle, sowohl für die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für den Lernbegleitenden. Um eine Lernbegleitung auf Augenhöhe sicher stellen zu können, muss der Lernbegleitende über das in dieser Handlungssituation erforderliche umfassende arbeitsschutzfachliche Know-how zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen verfügen. Das soll durch das vom Bieter einzureichende Konzept nachgewiesen werden.
Dafür werden dem Bieter folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:
1. Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung - Arbeitsanweisung: Diese beschreibt den konkreten Arbeitsauftrag, der vom Bieter zu bearbeiten ist.
2. Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung - Darstellung der Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen": In diesem Dokument sind alle Informationen zur Arbeitssituation "Büroreinigung" zusammengestellt, die zur Bearbeitung des Arbeitsauftrags erforderlich sind.
2. Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung - Darstellung der Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen": In diesem Dokument sind alle Informationen zur Arbeitssituation "Büroreinigung" zusammengestellt, die zur Bearbeitung des Arbeitsauftrags erforderlich sind.
3. Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung - Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Dieser standardisierte Erfassungsbogen ist durch den Bieter entsprechend der Arbeitsanweisung auszufüllen und als Konzept einzureichen.
4. Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung - Erläuterungen zum Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Die Erläuterungen zu den Erfassungsbögen sind als Hilfsmittel zu betrachten, die es dem Bieter ermöglich, die Items des Erfassungsbogens nachvollziehen zu können.
4. Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung - Erläuterungen zum Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Die Erläuterungen zu den Erfassungsbögen sind als Hilfsmittel zu betrachten, die es dem Bieter ermöglich, die Items des Erfassungsbogens nachvollziehen zu können.
5. Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how: Dieser Kompetenzbewertungsbogen wird zur Bewertung des vom Bieter eingereichten Konzepts eingesetzt. Er beinhaltet alle Aspekte, auf die im Leistungserbringungskonzepts Wert gelegt wird.
5. Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how: Dieser Kompetenzbewertungsbogen wird zur Bewertung des vom Bieter eingereichten Konzepts eingesetzt. Er beinhaltet alle Aspekte, auf die im Leistungserbringungskonzepts Wert gelegt wird.
Der Bieter erstellt für die umfassend beschriebene Arbeitssituation "Reinigen von Büro-räumen" auf Basis der Arbeitsanweisung eine Beurteilung der dargestellten Arbeitsbedingungen. Diese dokumentiert er im zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingung". Alle erforderlichen Anlagen, z. B: zu spezifische Beurteilungsverfahren, sind an den Erfassungsbogen anzuhängen. Das gesamte Dokument ist als eine PDF-Datei als Konzept einzureichen.
Der Bieter erstellt für die umfassend beschriebene Arbeitssituation "Reinigen von Büro-räumen" auf Basis der Arbeitsanweisung eine Beurteilung der dargestellten Arbeitsbedingungen. Diese dokumentiert er im zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingung". Alle erforderlichen Anlagen, z. B: zu spezifische Beurteilungsverfahren, sind an den Erfassungsbogen anzuhängen. Das gesamte Dokument ist als eine PDF-Datei als Konzept einzureichen.
Für jeden angebotenen Lernbegleiter ist jeweils ein Konzept zu erstellen.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt auf der Basis des Bewertungsbogens zur Kompetenzausprägung Know-how (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how).
Die abschließende Bewertung muss mindestens 3 Punkte (= Mindestanforderung) ergeben, ansonsten kann das Angebot nicht bezuschlagt werden.
Mindeststandards: -- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 2 des Bekanntmachungstextes (Konzept)
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 18
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2026-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) dieser Bekanntmachung erfolgen daher nur hilfsweise. Dies gilt auch für die übrige Ausgestaltung der Vergabeunterlagen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) dieser Bekanntmachung erfolgen daher nur hilfsweise. Dies gilt auch für die übrige Ausgestaltung der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C65BA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§
155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit
nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu