Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollbehälter Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-17 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 116-324331
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Aumass. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Aumass. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung. Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf a. Inn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123 f. GWB vorliegen,
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123 f. GWB vorliegen,
Liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
Liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Dies geschieht durch Vorlage einer Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dies geschieht durch Vorlage einer Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über mindestens 1 Referenz.
Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 1 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Zu nennen ist die Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 1 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Zu nennen ist die Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der erfolgreiche Bieter /Auftragnehmer für Los 2 muss die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung mit dem erfolgreichen Bieter / Auftragnehmer für Los 1 zeitlich abstimmen. Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt durch Auftragnehmer für Los 2 direkt an den Auftragnehmer für Los 1. Dabei sind folgende Anforderungen / Fristen des Auftraggebers zwingend einzuhalten:
Der erfolgreiche Bieter /Auftragnehmer für Los 2 muss die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung mit dem erfolgreichen Bieter / Auftragnehmer für Los 1 zeitlich abstimmen. Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt durch Auftragnehmer für Los 2 direkt an den Auftragnehmer für Los 1. Dabei sind folgende Anforderungen / Fristen des Auftraggebers zwingend einzuhalten:
Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt durch Auftragnehmer für Los 2 an Auftragnehmer für Los 1 spätestens 8 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die Lieferung des fertiggestellten Abrollcontainers an den Auftraggeber erfolgt spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung und nicht später als 31.08.2023.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 116-324331 (2022-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AV190DB1-EU
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur
Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB
Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen
Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Abrollcontainer Atemschutz mit allen Ein- und Aufbauten, sowie Gerätehalterungen zur
Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB
Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen
Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Bezeichnung des Loses: Bezeichnung des Auftrags: Feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz
Kurze Beschreibung:
Aufnahme der Standardbeladung. Los 1: feuerwehrtechnischer Aufbau AB Atemschutz/ Strahlenschutz, Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände
müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand und Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Bezeichnung des Loses: Bezeichnung des Auftrags: Feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz
Kurze Beschreibung:
Aufnahme der Standardbeladung. Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und
Aufnahme der Standardbeladung. Los 2: feuerwehrtechnische Beladung, AB Atemschutz. Fahrzeug/ Geräte/ Ausrüstungsgegenstände müssen jeweils den gültigen DIN Normen (DIN 14505/ DIN 30722) bzw. den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen (vgl. Jahrbuch für den Brand- und
Katastrophenschutz; herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-29 📅
Name: Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Neue Straße 1
Postort: Mühlau
Land: Deutschland 🇩🇪 Mühldorf a. Inn
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 157 589 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-18 📅
Name: BAS Vertriebs GmbH
Postanschrift: Semmelweisstraße 8
Postort: Flanegg
Gesamtwert des Auftrags: 126391.94 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.