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Der Bieter hat im Vordruck „Bietererklärung“ die Firmenbezeichnung mit Anschrift einzutragen.
Unter Punkt 1. „Ansprechpersonen“ hat der Bieter namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung
(Name, Telefon, E-Mail) zu benennen.
Unter Punkt 2. „Angaben zum Unternehmen“ muss der Bieter Angaben zu
Anteilseigner/Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter insgesamt, Umsatz gesamt (gemäß Bilanz),
Zertifizierungen) machen.
Unter Punkt 3. „Referenzen / Leistungsfähigkeit“ muss der Bieter mind. zwei vergleichbare
Lieferungen / Leistungen während der letzten zwei Jahre eintragen.
Unter Punkt 4. „Eigenerklärung“ sind Eigenerklärungen zu bestimmten wichtigen Punkten (z. B.
Insolvenzverfahren, Zahlung von Steuern und Abgaben, Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung etc.) abzugeben.
Unter Punkt 5. „Bietererklärung Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der
Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“ hat der Bieter Erklärungen zu wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen und / oder Preisabsprachen und ggf. durchgeführten „Selbstreinigungsmaßnahmen“
abzugeben.Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
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Soweit zutreffend, hat der Bieter unter Punkt 6. „Bietererklärung zur Weitergabe von Teilleistungen
an Unterauftragnehmer“ Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an
Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind unter Punkt 7. „Bietererklärung zu einer Bietergemeinschaft“ Angaben zu
Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Unter Punkt 8. „Datenschutz“ hat der Bieter eine Erklärung zum Datenschutz abzugeben.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen verwiesen.