Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren
Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen in Werder und Kleinmachnow; Gymnasien in Bad Belzig, Kleinmachnow, Michendorf, Stahnsdorf und Teltow; Gesamtschule Teltow sowie Oberstufenzentrum Werder, Groß Kreutz, Kleinmachnow und Teltow für das Schuljahr 2022/2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Referenznummer: 21-2022 EU Los 1-5
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen in Werder und Kleinmachnow; Gymnasien...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen in Werder und Kleinmachnow; Gymnasien in Bad Belzig, Kleinmachnow, Michendorf, Stahnsdorf und Teltow; Gesamtschule Teltow sowie Oberstufenzentrum Werder, Groß Kreutz, Kleinmachnow und Teltow für das Schuljahr 2022/2023
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Datum des Beginns: 2022-06-13 📅
Datum des Endes: 2022-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-151522
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 058-151522 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Unvollständig eingereichte Angebotsunterlagen werden...”
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Unvollständig eingereichte Angebotsunterlagen werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht.
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Quelle: OJS 2022/S 116-324998 (2022-06-13)