Lieferung von intelligenten Wetterstationen zur Erfassung von Parametern wie Temperatur, rel. Feuchte, Luftdruck, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsintensität, Niederschlagsmenge, Strahlung und ggf. Blitzerkennung. Darüber hinaus geht es um die Lieferung von Oberflächensensoren als stationäre berührungslose Straßensensoren die neben Fahrbahnzustand (trocken, feucht, nass, eisbedeckt, schneebedeckt, Wasser + Eis, chemisch nass), Fahrbahnoberflächentemperatur, Wasserfilmhöhe, Taupunkttemperatur, rel. Feuchte auch ggf. den Eisanteil in % Reibung (kalkuliert) erfassen können. Für die Ermittlung der tatsächlichen Wetter- sowie der Oberflächenbeschaffenheit von z.B. Verkehrsflächen muss das Netz der existierenden Sensoren ergänzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meteorologische Instrumente
Referenznummer: V22/90-42/070
Kurze Beschreibung:
Lieferung von intelligenten Wetterstationen zur Erfassung von Parametern wie Temperatur, rel. Feuchte, Luftdruck, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsintensität, Niederschlagsmenge, Strahlung und ggf. Blitzerkennung.
Darüber hinaus geht es um die Lieferung von Oberflächensensoren als stationäre berührungslose Straßensensoren die neben Fahrbahnzustand (trocken, feucht, nass, eisbedeckt, schneebedeckt, Wasser + Eis, chemisch nass), Fahrbahnoberflächentemperatur, Wasserfilmhöhe, Taupunkttemperatur, rel. Feuchte auch ggf. den Eisanteil in % Reibung (kalkuliert) erfassen können.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Wetter- sowie der Oberflächenbeschaffenheit von z.B. Verkehrsflächen muss das Netz der existierenden Sensoren ergänzt werden.
Lieferung von intelligenten Wetterstationen zur Erfassung von Parametern wie Temperatur, rel. Feuchte, Luftdruck, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsintensität, Niederschlagsmenge, Strahlung und ggf. Blitzerkennung.
Darüber hinaus geht es um die Lieferung von Oberflächensensoren als stationäre berührungslose Straßensensoren die neben Fahrbahnzustand (trocken, feucht, nass, eisbedeckt, schneebedeckt, Wasser + Eis, chemisch nass), Fahrbahnoberflächentemperatur, Wasserfilmhöhe, Taupunkttemperatur, rel. Feuchte auch ggf. den Eisanteil in % Reibung (kalkuliert) erfassen können.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Wetter- sowie der Oberflächenbeschaffenheit von z.B. Verkehrsflächen muss das Netz der existierenden Sensoren ergänzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meteorologische Instrumente📦
Zusätzlicher CPV-Code: Meteorologische Instrumente📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-08 📅
Datum des Beginns: 2022-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 027-068235
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
unverzüglich nach Auftragserteilung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von intelligenten Wetterstationen zur Erfassung von Parametern wie Temperatur, rel. Feuchte, Luftdruck, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsintensität, Niederschlagsmenge, Strahlung und ggf. Blitzerkennung.
Darüber hinaus geht es um die Lieferung von Oberflächensensoren als stationäre berührungslose Straßensensoren die neben Fahrbahnzustand (trocken, feucht, nass, eisbedeckt, schneebedeckt, Wasser + Eis, chemisch nass), Fahrbahnoberflächentemperatur, Wasserfilmhöhe, Taupunkttemperatur, rel. Feuchte auch ggf. den Eisanteil in % Reibung (kalkuliert) erfassen können.
Darüber hinaus geht es um die Lieferung von Oberflächensensoren als stationäre berührungslose Straßensensoren die neben Fahrbahnzustand (trocken, feucht, nass, eisbedeckt, schneebedeckt, Wasser + Eis, chemisch nass), Fahrbahnoberflächentemperatur, Wasserfilmhöhe, Taupunkttemperatur, rel. Feuchte auch ggf. den Eisanteil in % Reibung (kalkuliert) erfassen können.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Wetter- sowie der Oberflächenbeschaffenheit von z.B. Verkehrsflächen muss das Netz der existierenden Sensoren ergänzt werden.
Zusätzliche Informationen: unverzüglich nach Auftragserteilung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anpassung des/der Sensoren an die bauseitigen Interfaces/Datenpunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Toleranzen der jeweiligen Messparameter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konfigurationswerkzeuge (Kabel/Software)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Preis (Gewichtung): 50 %
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 027-068235 (2022-02-03)
Ergänzende Angaben (2022-02-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben