Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist. Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüsekonserven
Referenznummer: Verg_EU-046_22
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüsekonserven📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gemüsekonserven📦 Obstkonserven📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-296749
ABl. S-Ausgabe: 107
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Bezeichnung des Loses: Konserven Gemüse
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der 3-maligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 31.08.2026
Bezeichnung des Loses: Konserven Obst
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 107-296749 (2022-06-01)
Ergänzende Angaben (2022-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 09.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 09.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 09.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Quelle: OJS 2022/S 130-369008 (2022-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1).
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent für Los 1 erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Obst (Los 2).
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent für Los 2 erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-24 📅
Name: Innstolz Käsewerk Roiner KG
Postort: Rotthalmünster
Land: Deutschland 🇩🇪 Passau, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Rittner Food Service GmbH & Co. KG
Postort: Unterschleißheim
Land: München, Landkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach