Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen und Erklärungen sind dem Angebot (Formblatt 213) beizufügen:
1. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung. Alternativ können die Bieter gem. § 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen. Deutschsprachige EEE-Services finden Sie über
https://eee.evergabe-online.de/.
2. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter Ziffer 1) genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bieter" die Rede, ist immer auch die Bietergemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags an andere Unternehmer zu vergeben (Unterauftragnehmer), müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 233 (Verzeichnis der Nachunternehmer) angegeben werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter diese Unternehmen bereits mit dem Angebot zu benennen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Nachunternehmer gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer nach den hier definierten Eignungskriterien geeignet ist. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie - anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 - bereits mit dem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) benennt und auf gesonderte Anforderung das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dieses/r Unternehmen/s vorlegt. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Unternehmen, deren Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass das Unternehmen i. S. der hier definierten Eignungskriterien geeignet ist.
5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 6aEU ff. VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
6. Die Anforderung der im Formular 124 angegebenen Nachweise bleibt vorbehalten. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
7. Neben den unter Ziffer 1) bis 6) genannten Erklärungen und Unterlagen haben die Bieter die im Formblatt 211 (Aufforderung zur Angebotsabgabe) genannten weiteren Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Die Anforderung der dort genannten Unterlagen bleibt vorbehalten.
Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) sowie die Bestimmungen des § 6b EU VOB/A.