Ergänzung zu den Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.1):
(1) Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter URL:
https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4546_1.PDF
Soweit als Nachweis der Eignung (siehe Ziffer III.1.1 bis III.1.3) die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) gefordert wird, ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten als Nachweis ebenso zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird anstatt der
Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 auch die Vorlage einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers fristgemäß vorzulegen sind.
Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Hinsichtlich der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gilt anderes, wenn der Auftraggeber aufgrund eines vorherigen Verfahrens bereits im Besitz der Unterlagen ist und vom Bieter auf diesen Umstand
hingewiesen wird.
(2) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 vorzulegen und müssen alle Mitglieder sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds benennen sowie ein
Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
(3) Leistungen von Unterauftragnehmern sind mit dem Angebot im Formblatt 235 zu benennen. Die Bieter der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen fristgemäß den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(4) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 zu benennen.
Bieter der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen fristgemäß einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen.
Eignungsleihe für die berufliche Befähigung/Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis (FBl. 236 VHB) abzugeben.
(5) Elektronische Kommunikation: Angebote können nur über die angegebene Vergabeplattform (Ziffer I.3.) abgegeben werden; eine kostenlose Registrierung ist erforderlich.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des
Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung oder Aufklärung, ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da hierbei Fristen gesetzt werden, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich tagesaktuell zu informieren, ob Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Registrierte Bieter werden
über abrufbare Informationen per E-Mail benachrichtigt. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bieteranfragen sind in
deutscher Sprache zu formulieren. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.