Das Gebäude der "alten Mensa" einschließlich des ehemaligen Foyers wird zum Coworking-Space mit Arbeitsräumen für Studierende und Mitarbeitende der Universität umgebaut.
Inhalt hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Installation von Brandmeldeanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los FT 4.1 BMA
94035 FT4.1
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Gebäude der "alten Mensa" einschließlich des ehemaligen Foyers wird zum Coworking-Space mit Arbeitsräumen für Studierende und Mitarbeitende der...”
Kurze Beschreibung
Das Gebäude der "alten Mensa" einschließlich des ehemaligen Foyers wird zum Coworking-Space mit Arbeitsräumen für Studierende und Mitarbeitende der Universität umgebaut.
Inhalt hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Installation von Brandmeldeanlage.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Europa-Universität Viadrina Logenstraße 3 15230 Frankfurt (Oder) Installationsarbeiten Brandmeldeanlage und weitere.”
Beschreibung der Beschaffung: Installation von Brandmeldeanlagen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-03 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: aktueller Auszug aus dem Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mind. zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Tag unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRQ6DCX
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: www.mwae.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß
nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß
nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB) Die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten
Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2022/S 228-656789 (2022-11-21)