Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische
Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere
Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten
Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link
bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Verfahrens
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in
sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber
die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses
Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht
verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die
folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister,
nicht älter als 12 Monate.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt
Anlage 4)
3) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (Formblatt Anlage 7)