Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen.
1) Erfahrungen mit der Implementierung und dem Support von CAFM-Systemen
Angabe, seit wann CAFM-Lösungen / Softwaresysteme durch den Bewerber implementiert werden.
Angabe, seit wann CAFM-Lösungen / Softwaresysteme durch den Bewerber nach der Implementierung mit Softwarepflege & IT-Dienstleistungen betreut werden. (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb (Anlage 4).
3) Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung (Anlage 5).
4) Referenzen (Anlage 2) - mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren aus Krankenhäusern der Maximalversorgung, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung, Customizing und Implementierung eines CAFM-Systems, mit Softwarepflege/Support). Dazu gehören auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z. Bsp. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).
5) Zertifizierung nach GEFMA 444. Die Bieter müssen in allen 17 Kriterien der GEFMA 444 Richtlinie zertifiziert sein.
6) Angaben zur Mitarbeiteranzahl des gesamten Unternehmens sowie Angaben zu festangestellten Mitarbeiter/-innen für den Bereich CAFM-Systeme (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
7) Konzept - Darstellung der Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutzkonzept gemäß DSGVO.
8) Konzept - Darstellung der beschriebenen Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DSGVO.
9) Technische/Klinische Mindestanforderungen an ein CAFM-System für die Medizinische Hochschule Hannover (Anlage 1.1 Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit):
a) Durchgehende Mandantenfähigkeit mit Möglichkeit zur Einrichtung von Benutzergruppen mit differenzierter Rechtevergabe bis auf Attributebene. Mandanten sollen innerhalb einer Datenbankinstanz verwaltet werden.
b) Das System sollte Kundenerweiterungen nach Einweisung auch durch den Kunden zulassen.
c) Offene Systemarchitektur, mit der Möglichkeit Schnittstellen zu anderen Systemen, besonders zu SAP, aufzubauen und die Software nach Belieben skalieren zu können.
d) Absolut stimmige Prozessdarstellung ohne erhöhten Aufwand für Anpassungen im Zuge der Implementierung. Dabei sollten leichte, individuelle und umfangreiche Anpassungen des Systems ohne Programmierung durch Konfiguration erfolgen und im laufenden Betrieb implementiert werden können.
e) Nachweisbar sollte das System schon erprobt und mehrere Jahre, vorzugsweise in klinischen Bereichen, im Einsatz sein
f) Bausteinprinzip durch modularen Aufbau, um das System an die Anforderungen, dem Projektverlauf und die Bedürfnisse des Auftraggebers einfach anzupassen.
g) Schnittstelle zu FMDesign als Importtool für Zeichnungen.
h) Der Bieter sollte ebenfalls in der Lage sein, eine Entwicklungsumgebung zur Verfügung zu stellen um die CAFM-Software nutzerspezifisch weiterzuentwickeln.
i) Customizingeinstellungen und Weiterentwicklungen müssen per Sammeltransporten aus einem Entwicklungssystem ins Produktivsystem transportierbar sein.
j) Das System muss sich ohne Programmierkenntnisse individuell, leicht und umfangreich anpassen lassen können.
k) Das System muss bei Meldungserfassung auf einem mobilen Endgerät die Aufnahme und Zuordnung von Fotos zu Dokumentationszwecken ermöglichen.
l) Das System soll auf mobilen Geräten das Eingeben von Daten unterstützen.
m) Das System soll die Unterstützung mobiler Geräte mittels nativer App realisieren und darf sie nicht mittels Web-App realisieren.
n) Das System soll Termine und Erinnerungen als "Notifications" direkt auf dem mobilen Endgerät anzeigen.
o) Das System muss über einen Berichtgenerator verfügen, der es ermöglicht, auf einfache Weise Vor-lagen für Berichte anzulegen und diese Vorlagen zu speichern.
p) Der Berichtgenerator muss alle vorhandenen Felder beinhalten bzw. abbilden können (nicht nur Standard-Felder sondern auch kundenspezifische Felder).
q) Das System muss über zertifizierte Schnittstelle zu CAFM-Connect und COBie haben.
10) Es müssen alle in den unter Punkt 10 in den Mindeststandards aufgeführten Leistungen nach GEFMA vom Anbieter erbracht werden (Anlage 1.1 Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit).
11) Unterzeichnung MHH Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9)