Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem autorisierten Handelspartner für Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und deren Beitritte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge und deren Beitritte”
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem autorisierten Handelspartner für Microsoft Business- und Service Agreement...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem autorisierten Handelspartner für Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und deren Beitritte.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 430 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim i.OB
Beschreibung der Beschaffung:
“-Abwicklung des Beitritts des Landratsamts Weilheim-Schongau,zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft
-Projektplanung und -management für den Rollout...”
Beschreibung der Beschaffung
-Abwicklung des Beitritts des Landratsamts Weilheim-Schongau,zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft
-Projektplanung und -management für den Rollout und Einhaltung der geforderten Stichtage.
-Überlassung von Softwarelizenzen gemäß den Lizenzmodellen des Lizenzgebers
-Software- Assurance für die Laufzeit des Rahmenvertrags für die betreffenden Lizenzen / Produkte
-Es versteht sich, dass ausschließlich Neulizenzen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
-Unterstützung beim Vertragsmanagement des Enterprise-Agreements.
-Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge:
--Dies beinhaltet die Verwaltung des Vertrages,
--die Unterstützung bei der jährlichen Meldung (TrueUp),
--die Beratung über den optimalen bzw. wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz,
--Informationsvermittlung über Änderungen an den Lizenzbedingungen,
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis (siehe Preisblatt)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 430 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann einmalig um weitere 12 Monate - bis 31.05.2026 - verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Unternehmensinformation
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Gesamtumsätze der Jahre 2018 bis 2020
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Der Anbieter hat den Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) Partnerstatus nachzuweisen
-Der Anbieter hat die Mitgliedschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Der Anbieter hat den Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) Partnerstatus nachzuweisen
-Der Anbieter hat die Mitgliedschaft und das Knowhow, sowie die Abwicklung für den Microsoft Cloud Marketplace nachzuweisen
-Bennen Sie zwei zertifizierte Mitarbeiter Senior Expert Microsoft Licensing / Export Microsoft Licensing (oder vergleichbar)
-Der Anbieter hat die Microsoft Kompetenznachweis der Stufe „Gold“ nachzuweisen.
-Eine Microsoft Azure Expert MSPs Lizenzierung ist wünschenswert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die ersten 4 genannten Nachweise sind Muss-Kriterien, bei Nichterfüllung wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238216”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-22
09:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 037-095822 (2022-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8816811265📞
Fax: +49 8816812308 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 496 837 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Abwicklung des Beitritts des Landratsamts Weilheim-Schongau,zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft
-Projektplanung und -management für den Rollout...”
Beschreibung der Beschaffung
Abwicklung des Beitritts des Landratsamts Weilheim-Schongau,zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft
-Projektplanung und -management für den Rollout und Einhaltung der geforderten Stichtage.
-Überlassung von Softwarelizenzen gemäß den Lizenzmodellen des Lizenzgebers
-Software- Assurance für die Laufzeit des Rahmenvertrags für die betreffenden Lizenzen / Produkte
-Es versteht sich, dass ausschließlich Neulizenzen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
-Unterstützung beim Vertragsmanagement des Enterprise-Agreements.
-Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge:
--Dies beinhaltet die Verwaltung des Vertrages,
--die Unterstützung bei der jährlichen Meldung (TrueUp),
--die Beratung über den optimalen bzw. wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz,
--Informationsvermittlung über Änderungen an den Lizenzbedingungen,
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 037-095822
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2022/10.4/IT-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex ag
Postanschrift: Blochstraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3412568000📞
E-Mail: info.de@softwareone.com📧
Fax: +49 3412568000 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.softwareone.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 430 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 837 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 102-285834 (2022-05-24)