Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenabrufvertrages über die Lieferung von Mittagsverpflegung aus Tiefkühlkomponenten für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023, einschließlich einer definierten Verlängerungsoption bis zum 31.07.2026.
Hierbei ist Grundvoraussetzung, dass das Mittagessen durch den Auftragnehmer in tiefgefrorenen und leicht portionierbaren Komponenten in den städtischen Schulen angeliefert und dort durch Hauswirtschaftskräfte des Auftraggebers aufbereitet wird. Der Auftraggeber stellt die hierfür erforderlichen Geräte und das Hauswirtschaftspersonal zur Verfügung.
Die Stadt Ibbenbüren ist Schulträger von insg. 13 Grund- und weiterführenden Schulen an 14 Standorten. Diese sind im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Im Jahr 2019 betrug die Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten in der Mittagsverpflegung ca. 214.870 . Die Anzahl der Mahlzeiten 2019 sind die Basisdaten vor Beginn der Corona-Pandemie und daher Kalkulationsgrundlage.
Zu erbringende Inklusivleistungen:
+ Schulungen
Der Preis beinhaltet alle anfallenden Kosten für die regelmäßige, d. h. mindestens einmal jährliche, Hygieneschulung der Mitarbeiter/innen über Waren- und Ernährungsangebot sowie über die erforderliche Beachtung der hygienischen Vorschriften sowie alle Unterrichtsmaterialien. Die Schulungen müssen der VO (EG) 852/2004 sowie den Anforderungen des HACCP- Konzeptes genügen. Insgesamt sind pro Jahr alle Schulen mit derzeit 35 bis 40 Kräften in der Schulverpflegung (Stand: März 2022) zu schulen.
+ Berichtswesen
Der Auftragnehmer hat quartalsweise listenmäßig Auskunft zu erteilen über
- Die "30 Best-of-Essen" aufgrund der Bestellmengen durch alle Schulen bzw. die am meisten georderten Einzelartikel und deren Verbrauchsmengen
- Bestellmengen getrennt je Einzelartikel und Monat oder längere Zeiträume zusammengefasst soweit seitens des Auftraggebers gewünscht
- Verbrauchsmengen in kg je Einzelartikel und Monat oder längere Zeiträume zusammengefasst soweit seitens des Auftraggebers gewünscht
Die Mittagsverpflegung muss aus Einzelkomponenten zusammengestellt werden können. Sie muss tiefgefroren angeliefert werden und im tiefgefrorenen Zustand leicht portionierbar sein.
Zur Qualitätssicherung sichert der Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe zu, die "Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen" zu beachten und einzuhalten, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. erarbeitet wurden
Insbesondere müssen folgende Mindeststandards erfüllt werden:
- keine Verwendung von Geschmacksverstärkern jeglicher Art
- keine Konservierungsstoffe (außer Nitritpökelsalz)
- keine Verwendung von Hefeextrakten und -würzen
- keine Verwendung von künstlichen oder naturidentischen Aromen
- keine Verwendung von Süßungsmitteln
- keine Verwendung von Alkohol oder Alkoholaromen
- sparsame Verwendung von jodiertem Speisesalz
-keine Verwendung von Produkten, die mit kennzeichnungspflichtigen gentechnisch veränderten Organismen behandelt oder ergänzt werden
-verwendete Wurst- und Fleischwaren müssen phosphatfrei sein
Der Auftragnehmer muss qualitativ mit seiner Sortimentsvielfalt, sicherstellen können, dass die Anforderungen des DGE-Logos für Schulen ("DGE-ZERT-KONFORM"), bezogen auf eine nährwertoptimierte Menülinie für einen Speiseplan über 4 Wochen erfüllt werden. Aus diesen zertifizierten Speisekomponenten muss die Zusammenstellung eines mit dem jeweiligen DGE-Qualitätsstandard konformen Speiseplans für mindestens vier Wochen möglich sein.
Das Angebot muss mindestens folgende Sparten umfassen:
- Sättigungsbeilagen (Kartoffeln, Nudeln, Reis usw.)
- Gemüse als Beilage
- Geflügelfleisch als Komponente
- Rindfleisch und Schwein als Komponente
- Fisch als Komponente
- Suppen, Soßen und Eintopfgerichte
- fleischhaltige Komplettgerichte ohne Schweinefleisch (z.B. mit Nudeln oder Aufläufe) Mehlspeisen)
- vegetarische Gerichte (z.B. mit Nudeln oder Aufläufe)
- Süßspeisen (z.B. Kaiserschmarrn)
Eine große Auswahl an Gerichten und Menükomponenten ist sehr wichtig, um eine gewisse Vielfalt und Abwechslung in den Speiseplänen der Schulen zu ermöglichen. Der Anbieter muss deshalb mindestens 300 Artikel aus seinem Gesamtsortiment laufend anbieten, da eine größtmögliche Auswahl für die Ernährung gewünscht wird. So wird sichergestellt, dass sich die Gerichte zumindest nicht innerhalb von vier Wochen wiederholen.