1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mittagsversorgung für 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen in Niedernhausen
GemNdh_2022_01”
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Mittagsversorgung für Kinder und Kleinkinder in 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.10.2022.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦
Ort der Leistung: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedernhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittagsversorgung für Kinder und Kleinkinder in 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen unter Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards und...”
Beschreibung der Beschaffung
Mittagsversorgung für Kinder und Kleinkinder in 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen unter Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards und HACCP-Standards.
Die Mittagsversorgung hat Montag bis Freitag zu erfolgen. Es sind etwa 375 Essen (davon 60 Krippenessen) zu bereiten und zu liefern.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Teilnahmebedingungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Formblatt „Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien“ zu entnehmen. Diese können über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahmebedingungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Formblatt „Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien“ zu entnehmen. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreue (HVTG). Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (HVTG) abzugeben.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (HVTG) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: .
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3)...”
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.08.2022, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Unternehmen werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Unternehmen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die
Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 611-327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 142-407498 (2022-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 100 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 142-407498
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Mittagsversorgung für 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen in Niedernhausen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: El Tucano GmbH & Co. KG
Postort: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 100 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 229-658753 (2022-11-23)