Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben. Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Referenznummer: 3807W-233.04/002/001-003_1
Kurze Beschreibung:
Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform bietet den Vorteil, dass die Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform bietet den Vorteil, dass die Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Geschätzter Gesamtwert: 520 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Stauhaltung Gambsheim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
- 78.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 663.000 m² Dammflächen mulchen
- 4.000 m² Mulchen der Wasserwechselzone
Geschätzter Wert ohne MwSt: 132 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Stauhaltung Iffezheim I
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
- 39.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 655.000 m² Dammflächen mulchen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 128 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Stauhaltung Iffezheim II
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
- 42.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 950.000 m² Dammflächen mulchen
- 100.000 m² Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gambsheim
Iffezheim
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein
Postanschrift: C8, 3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Telefon: +49 621-15050📞
E-Mail: wsa-oberrhein@wsv.bund.de📧
Fax: +49 621-1505155 📠
Internetadresse: https://www.wsa-oberrhein.wsv.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 062-163665 (2022-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 520 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge