Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (50 %):
Für dieses Kriterium erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem.
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleich-bare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2019 erfolgreich abgeschlossen hat. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind oder dass die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft, dies aber mindestens seit 6 Monaten. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenzauftraggeber ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus Ziffer 3.1 ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch länder-übergreifende Serviceerbringung an ein nicht überwiegend heterogenes Umfeld mit nicht koordinierten aber standardisierten Ab-rufen (aus einem standardisiertem Warenkorb) sowie eines Full-Service Modells beschreiben.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ werden nicht die Referenzen selbst, sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ für jedes Los jeweils 6 Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus.
Anforderungsblöcke:
1. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern 10 %
Der erste Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
• 5 Punkte = Der Bieter hat Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
• 3 Punkte = Der Bieter kann nachweisen, dass er bereits für einen öffentlichen Auftraggeber gearbeitet hat. Als öffentlicher Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang jede juristische Person des öffentlichen Rechts, sowie alle weiteren, soweit sie unter die Begriffsdefinition des § 99 GWB fallen.
• 1 Punkt = Der Bieter kann nachweisen, dass er schon für einen Referenzauftraggeber gearbeitet hat, dessen Geschäftsfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT liegt. Als IT-Unternehmen gelten solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln geben, IT-Leistungen fachgerecht ausführen zu können. Diesbezügliche Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Der Auftraggeber legt dem Bieter daher nahe, in Zweifelsfällen aus-sagekräftige Informationen zum Referenzauftraggeber beizufügen.
• 0 Punkte = Der Bieter kann keine Nachweise für vergleichbare Referenzprojekte erbringen.
2. Erfahrung mit einem vergleichbar großen Auftrag 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses eine ähnliche Anzahl in der Erbringung von IMAC/RD-Leistungen an IT-Systemen vor Ort beim Endanwender nachweist wie bei dem Auftraggeber.
Die Referenz erhält die nachstehend genannten Punkte, wenn der Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Projektabschlusses betreuten Gerätetypenstand hatte in Höhe von:
• 5 Punkte = Die Leistungen wurden in mindestens zwei Referenzaufträgen für jeweils mindestens 5.000 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
• 3 Punkte = Die Leistungen wurden in einem Referenzauftrag für mindestens 2.500 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
• 0 Punkte = In keinem Referenzauftrag wurden Leistungen für mindestens 2.500 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
3. Dienstleistungserbringung in einem Flächenland 15 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte die Erbringung von Leistungen aus dem IMAC/RD in einem Flächenland unter Einhaltung des vereinbarten SLA belegen. Dataport ist eine Mehrländeranstalt und die Kunden sind auch in einem Flächenland verteilt zu supporten.
• 5 Punkte = Bei mindestens 20 Kunden werden jeweils entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
• 3 Punkte = Bei mindestens 10 Kunden werden jeweils entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
• 0 Punkte = Bei weniger als 10 Kunden werden entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
4. Leistungserbringung aus eigener Hand 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte für Auftraggeber zum weitgehenden Teil mit eigenem Personal er-bracht worden sind.
• 5 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 90 % eigenem Personal
• 3 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 70 % eigenem Personal
• 2 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 50 % eigenem Personal
• 0 Punkte = Auftragsausführung mit weniger als 50 % mit eigenem Personal
5. Erfahrung in der Nutzung von IT-Service-Management-Tools 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte zeigen, dass der Bieter Erfahrung in der verpflichtenden Mitnutzung/Pflege eines beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools zur Auftrags- und Störungsbearbeitung in elektronischer Form hat.
• 5 Punkte = Mitnutzung eines beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools inkl. der ITSM-Prozesse des Auftraggebers.
• 2 Punkte = Durchführung von beim Auftraggeber benannten ITSM-Prozessen (Zum Beispiel, wenn die Beschaffung und Störungsmeldungen/bearbeitungen direkt in den ITSM-Tools des AN erfolgen, der AN aber erweiterte Mitwirkungspflichten in den Prozessketten erfüllt, wie eigenständig durchgeführte Netzfreischaltungen oder gemeinsame Klärung von Störungszenarien zwischen Auftraggeber und AN).
• 0 Punkte = Bisher keine Erfahrung in der verpflichtenden Mitarbeit von beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools oder Prozessen. (Zum Beispiel, wenn die Beschaffung und Störungsmeldungen/bearbeitungen direkt in den Tools des Auftragnehmers erfolgen, aber keine weiteren Prozessverpflichtungen erfolgen).
6. Bundesländerübergreifende Tätigkeit 15 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte die Erbringung von Dienstleistungen im Full-Support über mehrere Bundesländern in gleichen Prozessen belegen.
• 5 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 4 Bundesländer umfasst
• 3 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 3 Bundesländer umfasst
• 2 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 2 Bundesländer umfasst
• 0 Punkte = Der Bewerber führt keinen Auftrag aus, der mindestens 2 Bundesländer umfasst
b) Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssytems: 10 %
• 5 Punkte = Der Bewerber kann darlegen, dass innerhalb seiner Lieferketten Versorgungssicherheit besteht. Dazu erläutert er Konzepte zu allen aufgezählten Punkten.
• 3 Punkte = Die Versorgungssicherheit kann teilweise dargelegt werden. Der Bewerber kann nur zu einzelnen der aufgezählten Punkte Konzepte vorlegen.
• 0 Punkte = Der Bewerber kann zu keinem der aufgezählten Punkte Konzepte vorlegen.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 15 %
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
d) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: 5 %
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
e) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung: 20 %
5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen werden.