Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis sechs Kalendertage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Baustelleneinrichtungsplan: 3 Wochen nach
Auftragserteilung
Vorlage Detailterminplan: 3 Wochen nach Auftragserteilung
Vorlage Handmuster: 3 Wochen nach Auftragserteilung
2. Prüfung / Freigabe der Montageplanung
durch den AG 3 Wochen nach Übergabe
Montageplanung
3.Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
4. Revisionsunterlagen
(freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme /
VOB-Abnahme
- SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche
- Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme
- Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag
Ausführungsbeginn (Fertigung) 27.10.2022
Fertigstellung Fertigung und Lieferung 23.01.2023
Beginn Aufzugsmontage Roh 24.01.2023
Fertigstellung Aufzugsmontage Roh 27.02.2023
Beginn Aufzugsmontage Kabine + Inbetriebnahme 03.08.2023
Fertigstellung Bauleistungen 16.08.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.