Abräumen der alten Sportplätze;
Herstellen der geböschten Baugrube, tlw. rückverankerter Trägerbohlwandverbau,
Herstellen von Zugpfählen für die Bodenplatte,
Herstellen von Bohrpfählen für die Tiefergründung, bauzeitliche Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers,
Arbeitsraumverfüllung um das Gebäude,
Herstellen der Schächte und Grundleitungen bis zur Straße:
Erdaushub 18.000 m³;
Verwertung von Bodenmaterial 30.000 t;
Arbeitsraumverfüllung 4.400 m³;
Trägerbohlwandverbau 770 m²;
Litzenanker 31 St.;
Zugpfähle 24 St.;
Ortbetonbohrpfähle 800 m;
Wasserhaltung Baugrubensohle 2.470 m²
Aushub senkrecht bis 1,25 m ca. 350 m³;
Aushub geböscht bis 3,00 m ca. 650 m³;
Vollwandkanalrohre PP und Formstücke ca. 600 m;
Regenrückhaltung und Drosseleinrichtung ca. 50 m³;
Fertigteilschächte ca. 16 Stück;
Fettabscheider NS 4 1 St.;
Wasserleitung PE ca. 70 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-11 📅
Datum des Endes: 2024-11-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
Eintrag in die Handwerksrolle,...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
mind. 1 Mio € Jahresumsatz” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
mind. 3 vergleichbare...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 036-091780
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: support@staatsanzeiger-eservices.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. o.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 062-162210 (2022-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 047 630 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kempten (Allgäu)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 062-162210
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hubert Schmid Bauunternehmen GmbH
Postanschrift: Iglauer Straße 2
Postort: Marktoberdorf
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 047 630 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kein Eintrag
Postort: Kein Eintrag
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 171-483587 (2022-09-01)