Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern (auch von präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
*Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Referenznachweis mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Ansprechpartners; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 6e EU VOB/A begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Schweißtechnische Qualitätsanforderungen:
Für die schweißtechnische Verarbeitung dürfen nur geprüfte Schweißer zum Einsatz kommen, die ein gültiges Schweißprüfzeugnis nach DIN EN 287-1 für das geforderte Schweißverfahren vorweisen können. Das ausführende Unternehmen muss die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-1 bis DIN EN ISO 3834-4 erfüllen. Folgende organisatorische Maßnahmen zur weiteren Qualitätssicherung sind durch den Auftragnehmer durchzuführen: Schweißaufsicht, Dokumentation der durchgeführten Schweißarbeiten jedes Schweißers, visuelle Prüfung von Schweißnähten.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*,**, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes*,** bzw. Bescheinigung in Steuersachen+,**, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz*,**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*,** des zuständigen Versicherungsträgers*,** mit Angabe der Lohnsummen
*Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
** Bewerbern, die in der Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, werden gebeten gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A die PQ-Nummer im Angebotsschreiben Ziffer 6 oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung anzugeben.