Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245934
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung
zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Versicherungsnachweis:
— für Personenschäden: 2 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.