Der Auftraggeber benötigt für jährlich zwei Prüfungszeiträume zeitlich befristet mobile Prüfungssysteme gleichzeitig an derzeit 6 Standorten in Bayern. Dieses umfasst insbesondere die erforderliche Anzahl von mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestatteten Endgeräten (Laptops bzw. Clients) sowie die gesamte Infrastrukturhardware samt Zubehör, die für den Prüfungsbetrieb und die Sicherung der Klausurdateien erforderlich ist. Weiterhin soll vom Auftragnehmer auch die An- und Ablieferung inklusive Auf- und Abbau der Prüfungsarbeitsplätze sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft während den Prüfungen und die anschließende Übergabe der Prüfungsdaten in digitaler Form an den Auftraggeber geleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 2022000197
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt für jährlich zwei Prüfungszeiträume zeitlich befristet mobile Prüfungssysteme gleichzeitig an derzeit 6 Standorten in Bayern. Dieses umfasst insbesondere die erforderliche Anzahl von mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestatteten Endgeräten (Laptops bzw. Clients) sowie die gesamte Infrastrukturhardware samt Zubehör, die für den Prüfungsbetrieb und die Sicherung der Klausurdateien erforderlich ist. Weiterhin soll vom Auftragnehmer auch die An- und Ablieferung inklusive Auf- und Abbau der Prüfungsarbeitsplätze sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft während den Prüfungen und die anschließende Übergabe der Prüfungsdaten in digitaler Form an den Auftraggeber geleistet werden.
Der Auftraggeber benötigt für jährlich zwei Prüfungszeiträume zeitlich befristet mobile Prüfungssysteme gleichzeitig an derzeit 6 Standorten in Bayern. Dieses umfasst insbesondere die erforderliche Anzahl von mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestatteten Endgeräten (Laptops bzw. Clients) sowie die gesamte Infrastrukturhardware samt Zubehör, die für den Prüfungsbetrieb und die Sicherung der Klausurdateien erforderlich ist. Weiterhin soll vom Auftragnehmer auch die An- und Ablieferung inklusive Auf- und Abbau der Prüfungsarbeitsplätze sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft während den Prüfungen und die anschließende Übergabe der Prüfungsdaten in digitaler Form an den Auftraggeber geleistet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-24 📅
Datum des Beginns: 2022-11-15 📅
Datum des Endes: 2028-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 100-276989
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Über den Vertragszeitraum werden maximal 80.000 Prüfungsarbeitsplätze (gerechnet in Prüfungstagen) abgerufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Optionale Preisposition für die Einrichtung jedes weiteren Dateinformat
Preisangabe für die optionale Erstellung eines neuen Ablaufplanes für einen hinzukommenden…
… Prüfungsort in Bayern
… Prüfungsraum
Zusätzliche Informationen:
Über den Vertragszeitraum werden maximal 80.000 Prüfungsarbeitsplätze (gerechnet in Prüfungstagen) abgerufen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen im Bereich Abnahme von elektronischen Prüfungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 500.000 Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen im Bereich Abnahme von elektronischen Prüfungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 500.000 Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen im Bereich Abnahme von elektronischen Prüfungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Mindeststandards:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen im Bereich Abnahme von elektronischen Prüfungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 500.000 Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen im Bereich Abnahme von elektronischen Prüfungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 500.000 Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
K4.5: [B] | 400 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen Erfahrung bei der Abnahme von elektronischen Prüfungen gesammelt hat. Berücksichtigen Sie dabei zumindest folgende Teilbereiche: a)Einsatz (ggf. Entwicklung) von Prüfungssoftware, b) Aufbau von lokalen Netzwerken, c) Betriebs- und Serversysteme zur Abnahme von elektronischen Prüfungen, d) Bereitstellung von Prüfungsarbeitsplätzen in nicht unerheblicher Anzahl, ggf. auch an mehreren Standorten zur gleichen Zeit. Gefordert ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
K4.5: [B] | 400 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen Erfahrung bei der Abnahme von elektronischen Prüfungen gesammelt hat. Berücksichtigen Sie dabei zumindest folgende Teilbereiche: a)Einsatz (ggf. Entwicklung) von Prüfungssoftware, b) Aufbau von lokalen Netzwerken, c) Betriebs- und Serversysteme zur Abnahme von elektronischen Prüfungen, d) Bereitstellung von Prüfungsarbeitsplätzen in nicht unerheblicher Anzahl, ggf. auch an mehreren Standorten zur gleichen Zeit. Gefordert ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
K4.6: [B] | 600 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren Projektreferenzen zur Abnahme von elektronischen Prüfungen unter Berücksichtiguing der in K4.5 genannten Teilbereiche. Benützen Sie hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte.docx".
K4.6: [B] | 600 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren Projektreferenzen zur Abnahme von elektronischen Prüfungen unter Berücksichtiguing der in K4.5 genannten Teilbereiche. Benützen Sie hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte.docx".
K4.7: [A] | Es sind durchschnittlich mindestens 15 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen zwei Kalenderjahren (2020 und 2021) im Bereich der Abnahme von elektronischen Prüfungentätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
K4.7: [A] | Es sind durchschnittlich mindestens 15 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen zwei Kalenderjahren (2020 und 2021) im Bereich der Abnahme von elektronischen Prüfungentätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
K4.8: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen zwei Kalenderjahren (2020 und 2021) im Bereich der Abnahme von elektronischen Prüfungen tätig waren.
Mindeststandards:
K4.7: [A] | Es sind durchschnittlich mindestens 15 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen zwei Kalenderjahren (2020 und 2021) im Bereich der Abnahme von elektronischen Prüfungentätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
K4.7: [A] | Es sind durchschnittlich mindestens 15 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen zwei Kalenderjahren (2020 und 2021) im Bereich der Abnahme von elektronischen Prüfungentätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5]die höhere Punktzahl erreicht hat.
iii. Sollte auch das Kriterium [K4.5] gleich sein, entscheidet das Los.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Aus Gründen der notwendigen Planungssicherheit ist es unabdingbar, dass der im Wege der Ausschreibung gewonnene Auftragnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren für die Unterstützung bei der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung steht. Allerdings ist ein sofortiger Start des Echtbetriebs in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und Prüfungsorten in Bayern und der hierdurch bedingten Komplexität des Projekts sowie im Hinblick auf die gravierenden Folgen etwaiger technischer Störungen in der Prüfung nicht bereits unmittelbar ab dem Zuschlag möglich. Angesichts der bayernweiten Verteilung der Prüfung auf künftig sechs Prüfungsorte und die insgesamt hohen Teilnehmerzahlen ist es für einen reibungslosen Ablauf erforderlich, dass zunächst gemeinsam mit dem Auftragnehmer und den für die Organisation der schriftlichen Prüfungen vor Ort zuständigen örtlichen Prüfungsleitern ausführliche Ablaufpläne entwickelt werden, die der Durchführung des Prüfungsbetriebs sodann zugrunde gelegt werden können. Hinzu kommt, dass vor einem Echteinsatz zunächst noch umfangreiche Pilotierungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes mit zunehmend höheren Teilnehmerzahlen durchgeführt werden müssen, um insbesondere bei hohen Teilnehmerzahlen ggf. auftretende technische Probleme rechtzeitig zu erkennen und abzustellen, damit verlässlich sichergestellt ist, dass das Verfahren im Echtbetrieb stabil laufen wird. Außerdem muss den Prüfungsteilnehmern mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Demoversion der Prüfungssoftware zur Eingewöhnung zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es erforderlich, vor dem Start des Echtbetriebs zunächst noch eine Vorbereitungsphase vorzusehen. Der Echtbetrieb in der schriftlichen Prüfung soll sodann in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2024/2 (26. November bis 6. Dezember 2024) erfolgen und am 31. Oktober 2028 enden.
Aus Gründen der notwendigen Planungssicherheit ist es unabdingbar, dass der im Wege der Ausschreibung gewonnene Auftragnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren für die Unterstützung bei der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung steht. Allerdings ist ein sofortiger Start des Echtbetriebs in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und Prüfungsorten in Bayern und der hierdurch bedingten Komplexität des Projekts sowie im Hinblick auf die gravierenden Folgen etwaiger technischer Störungen in der Prüfung nicht bereits unmittelbar ab dem Zuschlag möglich. Angesichts der bayernweiten Verteilung der Prüfung auf künftig sechs Prüfungsorte und die insgesamt hohen Teilnehmerzahlen ist es für einen reibungslosen Ablauf erforderlich, dass zunächst gemeinsam mit dem Auftragnehmer und den für die Organisation der schriftlichen Prüfungen vor Ort zuständigen örtlichen Prüfungsleitern ausführliche Ablaufpläne entwickelt werden, die der Durchführung des Prüfungsbetriebs sodann zugrunde gelegt werden können. Hinzu kommt, dass vor einem Echteinsatz zunächst noch umfangreiche Pilotierungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes mit zunehmend höheren Teilnehmerzahlen durchgeführt werden müssen, um insbesondere bei hohen Teilnehmerzahlen ggf. auftretende technische Probleme rechtzeitig zu erkennen und abzustellen, damit verlässlich sichergestellt ist, dass das Verfahren im Echtbetrieb stabil laufen wird. Außerdem muss den Prüfungsteilnehmern mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Demoversion der Prüfungssoftware zur Eingewöhnung zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es erforderlich, vor dem Start des Echtbetriebs zunächst noch eine Vorbereitungsphase vorzusehen. Der Echtbetrieb in der schriftlichen Prüfung soll sodann in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2024/2 (26. November bis 6. Dezember 2024) erfolgen und am 31. Oktober 2028 enden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aus Gründen der notwendigen Planungssicherheit ist es unabdingbar, dass der im Wege der Ausschreibung gewonnene Auftragnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren für die Unterstützung bei der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung steht. Allerdings ist ein sofortiger Start des Echtbetriebs in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und Prüfungsorten in Bayern und der hierdurch bedingten Komplexität des Projekts sowie im Hinblick auf die gravierenden Folgen etwaiger technischer Störungen in der Prüfung nicht bereits unmittelbar ab dem Zuschlag möglich. Angesichts der bayernweiten Verteilung der Prüfung auf künftig sechs Prüfungsorte und die insgesamt hohen Teilnehmerzahlen ist es für einen reibungslosen Ablauf erforderlich, dass zunächst gemeinsam mit dem Auftragnehmer und den für die Organisation der schriftlichen Prüfungen vor Ort zuständigen örtlichen Prüfungsleitern ausführliche Ablaufpläne entwickelt werden, die der Durchführung des Prüfungsbetriebs sodann zugrunde gelegt werden können. Hinzu kommt, dass vor einem Echteinsatz zunächst noch umfangreiche Pilotierungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes mit zunehmend höheren Teilnehmerzahlen durchgeführt werden müssen, um insbesondere bei hohen Teilnehmerzahlen ggf. auftretende technische Probleme rechtzeitig zu erkennen und abzustellen, damit verlässlich sichergestellt ist, dass das Verfahren im Echtbetrieb stabil laufen wird. Außerdem muss den Prüfungsteilnehmern mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Demoversion der Prüfungssoftware zur Eingewöhnung zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es erforderlich, vor dem Start des Echtbetriebs zunächst noch eine Vorbereitungsphase vorzusehen. Der Echtbetrieb in der schriftlichen Prüfung soll sodann in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2024/2 (26. November bis 6. Dezember 2024) erfolgen und am 31. Oktober 2028 enden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Aus Gründen der notwendigen Planungssicherheit ist es unabdingbar, dass der im Wege der Ausschreibung gewonnene Auftragnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren für die Unterstützung bei der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung steht. Allerdings ist ein sofortiger Start des Echtbetriebs in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und Prüfungsorten in Bayern und der hierdurch bedingten Komplexität des Projekts sowie im Hinblick auf die gravierenden Folgen etwaiger technischer Störungen in der Prüfung nicht bereits unmittelbar ab dem Zuschlag möglich. Angesichts der bayernweiten Verteilung der Prüfung auf künftig sechs Prüfungsorte und die insgesamt hohen Teilnehmerzahlen ist es für einen reibungslosen Ablauf erforderlich, dass zunächst gemeinsam mit dem Auftragnehmer und den für die Organisation der schriftlichen Prüfungen vor Ort zuständigen örtlichen Prüfungsleitern ausführliche Ablaufpläne entwickelt werden, die der Durchführung des Prüfungsbetriebs sodann zugrunde gelegt werden können. Hinzu kommt, dass vor einem Echteinsatz zunächst noch umfangreiche Pilotierungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes mit zunehmend höheren Teilnehmerzahlen durchgeführt werden müssen, um insbesondere bei hohen Teilnehmerzahlen ggf. auftretende technische Probleme rechtzeitig zu erkennen und abzustellen, damit verlässlich sichergestellt ist, dass das Verfahren im Echtbetrieb stabil laufen wird. Außerdem muss den Prüfungsteilnehmern mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Demoversion der Prüfungssoftware zur Eingewöhnung zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es erforderlich, vor dem Start des Echtbetriebs zunächst noch eine Vorbereitungsphase vorzusehen. Der Echtbetrieb in der schriftlichen Prüfung soll sodann in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2024/2 (26. November bis 6. Dezember 2024) erfolgen und am 31. Oktober 2028 enden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): fiktiver Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2022/S 100-276989 (2022-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge