Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen
Bei den Grundleistungen werden folgende zwei Arten, die beide in die monatliche Pauschale (gem. Leistungsverzeichnis wie Kontrollen/Überwachungen; Sichtüberprüfung haustechnischer Anlagen; Allgemeine Tätigkeiten; Kleine Reparaturen, Ausbesserungsarbeiten und Sonstiges; Reinigungsdienst außen und Müllmanagement (Hausmüll, Sperrmüll)) einzukalkulieren sind unterschieden:
- regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus;
- regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus;
b) Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG vom AN zu erbringen und werden separat gem. Preisblatt vergütet.
Auf Grund der Besonderheit wird die Bedarfsleistung unter Pos. 6.10. des Leistungsverzeichnisses (Ölbeseitigung), gesondert abgerechnet und vergütet. Hierbei sind spezielle Kenntnisse erforderlich und besondere Technik kommt zum Einsatz. Gleichzeitig muss hier unverzüglich gehandelt werden, um großflächige Bodenverunreinigungen und den Übergang in Oberflächengewässer und Grundwasser zu verhindern.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Angebotspreisen einberechnet /einkalkuliert werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- An- und Abfahrtskosten bei Grundleistungen;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)
- Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)
- Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;
Neben dem Hausmeister wird noch eine Objektleitung gefordert. Diese muss für die Auftraggeberin montags bis samstags (ausgenommen Feiertage) von 06:00 bis 20:00 Uhr nach vorheriger Abstimmung vor Ort erreichbar sein (pro Woche 5,0 h). Gleichzeitig hat die Objektleitung eine Rufbereitschaft 24/7 pro Jahr mit einer Reaktionszeit von 1 Stunde für Störungen und Havarien (1 Stunde nach besagtem Anruf muss der Auftragnehmer vor Ort sein) sicherzustellen.