Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oracle Exadata Server RV 2022
22-06302
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Beschaffung von Oracle-Servern und Zubehör einschließlich Instandhaltung sowie Dienstleistungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 39 750 000 💰
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Oracle-Servern und Zubehör einschließlich Instandhaltung sowie Dienstleistungen.
Der Höchstwert des Vertragsvolumens beträgt 110% des Angebotsvergleichspreises (siehe Vergabeunterlagen "EvB IT Systemlieferungsvertrag Exadata AV", dort §18.8.1 Nr. 1).
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 39 750 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD39/de/documents/filledByCompany/E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx” Bedingungen für die Teilnahme
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD39/de/documents/filledByCompany/E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD39/de/documents/filledByCompany/E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD39/de/documents/filledByCompany/E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-12
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Anschreiben), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD39
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Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 218-624258 (2022-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-23) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 218-624258
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22-06302
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Oracle Exadata Server 2022
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV...”
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDVL
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 062-184221 (2023-03-23)