Das Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Chancen Jugendlicher und junger Erwachsener mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zur Einmündung in betriebliche Ausbildungs- sowie Arbeitsstellen durch zielgerechtes Management des inklusiven Übergangs Schule - Beruf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit" (BiAA)
15.4-32576-40/04
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Chancen Jugendlicher und junger Erwachsener mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zur...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Chancen Jugendlicher und junger Erwachsener mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zur Einmündung in betriebliche Ausbildungs- sowie Arbeitsstellen durch zielgerechtes Management des inklusiven Übergangs Schule - Beruf.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Jugendbildung📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Niedersächsisches Kultusministerium Hans-Böckler-Allee 5 30173 Hannover Niedersachsen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die landesweit einzurichtende Servicestelle plant und koordiniert Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs junger Menschen mit Beeinträchtigung von der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die landesweit einzurichtende Servicestelle plant und koordiniert Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs junger Menschen mit Beeinträchtigung von der allgemein bildenden Schulen bzw. Förderschule in den berufsbildendenden Bereich bzw. in ein Arbeitsverhältnis. Dazu werden regionale Workshops und Informationsveranstaltung angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen für am Übergang Schule-Berufs Beteiligte geplant und durchgeführt. Dabei soll die Anzahl betrieblicher Ausbildungen nach § 66 BBiG bzw. 42r HwO in Niedersachsen deutlich gesteigert werden. Abschließend ist eine Perspektive für die landesweite Verstetigung der Koordination und Maßnahmen und für die Übertragbarkeit auf andere Bundesländer zu erarbeiten.
Die Abteilung "Berufliche Bildung" des Niedersächsischen Kultusministerium beabsichtigt, das inklusive Bildungsangebot innerhalb der Berufseinstiegsschule mit und den dualen Ansatz weiter auszubauen.
Das Projekt soll Menschen mit Beeinträchtigung mehr Chancen auf Teilhabe an Ausbildung und Arbeit verschaffen.
Als Bestandteil der Bund-Land-Vereinbarung Bildungsketten für die Jahre 2021-2026 wird das Projekt zu 100% mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
“- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB)
- Angaben zur...”
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung gegen Russland
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
- anonymisierte Stellenübersicht mit verschiedenen Angaben zu beruflichen Qualifikationen
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-15
23:59 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD7D07E
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 090-247977 (2022-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1799416.42 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 090-247977
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit" (BiAA)
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ibbw-consult gGmbH
Postanschrift: Berliner Strasse 6
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mareike.rathgeber@ibbw.de📧
Region: Göttingen🏙️
URL: https://www.ibbw-consult.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Christophorus-Werk Lingen e. V.
Postanschrift: Dr.-Lindgen-Str. 5-7
Postort: Lingen
Postleitzahl: 49809
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1799416.42 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD7DF3H
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2022/S 166-472136 (2022-08-25)