Im Projekt "Digitalisierung in der freien Wohlfahrtspflege" (DiWoP) will die HSU die am Projekt beteiligten Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (OWop) in ihren Digitalisierungsprojekten durch Prozessbegleitung unterstützen. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte OWops über mehrere Jahre hinweg darin zu begleiten, ihre Digitalisierungsvorhaben bzw. -konzepte zu entwickeln, gesamtorganisational zu implementieren und deren Wirkungen zu reflektieren. Dazu sucht die HSU im Rahmen dieser Ausschreibung Prozessbegleiter für die ausgewählten OWops.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: HSU DTEC - UT 7027
Kurze Beschreibung:
Im Projekt "Digitalisierung in der freien Wohlfahrtspflege" (DiWoP) will die HSU die am Projekt beteiligten Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (OWop) in ihren Digitalisierungsprojekten durch Prozessbegleitung unterstützen. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte OWops über mehrere Jahre hinweg darin zu begleiten, ihre Digitalisierungsvorhaben bzw. -konzepte zu entwickeln, gesamtorganisational zu implementieren und deren Wirkungen zu reflektieren. Dazu sucht die HSU im Rahmen dieser Ausschreibung Prozessbegleiter für die ausgewählten OWops.
Im Projekt "Digitalisierung in der freien Wohlfahrtspflege" (DiWoP) will die HSU die am Projekt beteiligten Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (OWop) in ihren Digitalisierungsprojekten durch Prozessbegleitung unterstützen. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte OWops über mehrere Jahre hinweg darin zu begleiten, ihre Digitalisierungsvorhaben bzw. -konzepte zu entwickeln, gesamtorganisational zu implementieren und deren Wirkungen zu reflektieren. Dazu sucht die HSU im Rahmen dieser Ausschreibung Prozessbegleiter für die ausgewählten OWops.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Prozessbegleitung für bis zu 3 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 1 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 1 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 2 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 2 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 3 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 3 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 4 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 4 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Bezeichnung des Loses: Prozessbegleitung für bis zu 8 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 5 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu acht unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 5 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu acht unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat,
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat,
b) Formlose Eigenerklärung zu Russland.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Prozessbegleitung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittelgroßer Organisationen) vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Prozessbegleitung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittelgroßer Organisationen) vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall für Sach- und Personensachschäden, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall für Sach- und Personensachschäden, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2022/S 125-354793 (2022-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ex post: HSU DTEC - UT 7027
Gesamtwert des Auftrags: 886.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtschau des Konzepts zur Auftragsausführung und der Erfahrung des/der benannten Projektleiters*in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-13 📅
Name: schoedlbauer high value coaching
Postanschrift: Bergstraße 15
Postort: Neunkirchen am Sand
Postleitzahl: 91233
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1714568790📞
E-Mail: info@s-hvc.de📧
Land: Nürnberger Land🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 239 EUR 💰
Name: ARF Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Postanschrift: Emmericher Str. 17
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Telefon: +49 9112308783📞
E-Mail: arf@arf-gmbh.de📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 137.50 EUR 💰
Name: Organisationsberatung Dr. Maike Reese
Postanschrift: Ackermannstraße 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22087
Telefon: +49 407014295📞
E-Mail: mail@maike-reese.de📧
Land: Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 150 EUR 💰
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Klingelhöferstraße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Telefon: +49 3020680📞
E-Mail: de-kpmgausschreibung@kpmg.com📧
Land: Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 200 EUR 💰
Name: con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 11
Postleitzahl: 20148
Telefon: +49 404103281📞
E-Mail: kroll-pautsch@consens-consulting.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 160 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.