Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden. Das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 - Aktueller Stand: Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden. Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen. Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt: Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung Los 2: Juristische Beratung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: SID 2021-51 DR
Kurze Beschreibung:
Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden.
Das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 - Aktueller Stand:
Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden.
Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung
Los 2: Juristische Beratung
Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden.
Das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 - Aktueller Stand:
Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden.
Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden.
Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden.
Das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 - Aktueller Stand:
Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden.
Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden.
Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen.
Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung
Los 2: Juristische Beratung
Geschätzter Gesamtwert: 6 580 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Technisch-wirtschaftliche Beratung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatori-sche, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Verga-beunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Bedarfe von den Ressorts, den Behörden, den Kommunen, den Landkreisen und von weiteren das SVN bzw. KDN nutzenden Einrichtun-gen im Freistaat Sachsen abzufragen, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN NG / KDN IV zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass der abzuschließende Vertrag die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation sowie für die E Government-Plattform für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatori-sche, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Verga-beunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Bedarfe von den Ressorts, den Behörden, den Kommunen, den Landkreisen und von weiteren das SVN bzw. KDN nutzenden Einrichtun-gen im Freistaat Sachsen abzufragen, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN NG / KDN IV zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass der abzuschließende Vertrag die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation sowie für die E Government-Plattform für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt.
Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa 2.784 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten und Erfahrungen vorgenommen.
Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa 2.784 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten und Erfahrungen vorgenommen.
Es wird keine Mindestabnahme an Personentagen vereinbart.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Bezeichnung des Loses: Juristische Beratung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der Beratung zu Los 1 ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der Beratung zu Los 1 ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekom-munikation und Medien sowie Fragen des E Governments
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekom-munikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Radebeul, Dresden
Radebeul
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1:
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
3b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3d: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1.500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3d: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1.500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Los 2:
3a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leis-tungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leis-tungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
3b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäfts-jahre 2019, 2020 und 2021.
3c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3d: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 2.000.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3d: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 2.000.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Los 1 und 2:
Mindeststandards:
Los 1:
zu 3a: Leistungsspektrum deckt die im Rahmen dieses Projektes zu leistenden Aufgaben (Kapitel 5.2.1.1 der Vergabeunterlagen) ab.
zu 3b: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 1.300.000 EUR betragen.
Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
zu 3c: Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 1.300.000 EUR betragen.
zu 3d: Siehe Kriterium.
Los 2:
zu 3a: Leistungsspektrum deckt die im Rahmen dieses Projektes zu leistenden Aufgaben (Kapitel 5.2.2.1 der Vergabeunterlagen) ab.
zu 3b: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss min-destens 360.000 EUR betragen.
zu 3c: Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 360.000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
Zuordnung zu mindestens einem Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6.
Angabe des Auftragswerts,
des Erbringungszeitpunkts (Anfang / Ende) sowie
des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV),
der Ausgangssituation und Ziele des Projektes,
des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen,
des Umfangs Ihrer Leistung in Personentagen,
der eingesetzten Technologien und
der aufgetretenen Schwierigkeiten und eingeleiteten Maßnahmen.
Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
4b: Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Qualitätssicherung. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Qualitätsmanagements nachweisen?
4c: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Los 2:
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
Zuordnung zu mindestens einem Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5.
des Erbringungszeitpunkts (Anfang / En-de) sowie
des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen
des Umfangs Ihrer Leistung in Personen-tagen,
Es muss ersichtlich sein, durch welches Un-ternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Siehe Anforderungen/Hinweise zur Eignung in Verbindung mit Eignungsleihe unter Abschnitt VI.3)
Mindeststandards:
zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.6 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
zu 4b: Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen erkennbar. Prozesse der Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten integriert.
zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten, vgl. Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 3 BRAO) und Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 3 der Vergabeunterlagen und Kap. 4.1 der Vergabeunterlagen (Abschnitt III.1.1) der Bekanntmachung) sowie bei Bewerbung für Los 1 entsprechend Kap. 4.2.1, Kriterium 3a der Vergabeunterlagen sowie bei Bewerbung für Los 2 entsprechend Kap. 4.2.2, Kriterium 3a der Vergabeunterlagen (Abschnitt III.1.2), je 3a der Bekanntmachung) eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 4.2 bis 4.3 der Vergabeunterlagen (Abschnitte III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung) nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 3 der Vergabeunterlagen und Kap. 4.1 der Vergabeunterlagen (Abschnitt III.1.1) der Bekanntmachung) sowie bei Bewerbung für Los 1 entsprechend Kap. 4.2.1, Kriterium 3a der Vergabeunterlagen sowie bei Bewerbung für Los 2 entsprechend Kap. 4.2.2, Kriterium 3a der Vergabeunterlagen (Abschnitt III.1.2), je 3a der Bekanntmachung) eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 4.2 bis 4.3 der Vergabeunterlagen (Abschnitte III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung) nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 4.3 der Vergabeunterlagen und Abschnitt III.1.3) der Bekanntmachung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 4.3 der Vergabeunterlagen und Abschnitt III.1.3) der Bekanntmachung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 040-103076 (2022-02-22)
Ergänzende Angaben (2022-03-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste📦
Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatori-sche, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Verga-beunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Bedarfe von den Ressorts, den Behörden, den Kommunen, den Landkreisen und von weiteren das SVN bzw. KDN nutzenden Einrichtun-gen im Freistaat Sachsen abzufragen, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN NG / KDN IV zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass der abzuschließende Vertrag die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation sowie für die E Government-Plattform für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt. Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa 2.784 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten und Erfahrungen vorgenommen. Es wird keine Mindestabnahme an Personentagen vereinbart. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatori-sche, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Verga-beunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Bedarfe von den Ressorts, den Behörden, den Kommunen, den Landkreisen und von weiteren das SVN bzw. KDN nutzenden Einrichtun-gen im Freistaat Sachsen abzufragen, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN NG / KDN IV zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass der abzuschließende Vertrag die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation sowie für die E Government-Plattform für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt. Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa 2.784 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten und Erfahrungen vorgenommen. Es wird keine Mindestabnahme an Personentagen vereinbart. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Los 2: Juristische Beratung Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der Beratung zu Los 1 ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen. Kurzübersicht über Leistungsbereiche: 1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte) 2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag) 3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekom-munikation und Medien sowie Fragen des E Governments 4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Los 2: Juristische Beratung Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der Beratung zu Los 1 ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen. Kurzübersicht über Leistungsbereiche: 1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte) 2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag) 3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekom-munikation und Medien sowie Fragen des E Governments 4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Quelle: OJS 2022/S 101-280702 (2022-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Referenznummer: SID 2021-51 DR-2
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung::
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung::
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung::
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung:
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
Verlängerungsoption: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Name: ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 36
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69756095-195📞
E-Mail: christopher.theis@advant-beiten.com📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 122-347752 (2022-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SID 2021-51 DR-1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung:
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-26 📅
Name: IABG mbH
Postanschrift: Einsteinstraße 20
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Telefon: +49 896088-3542📞
E-Mail: lonski@iabg.de📧
Land: München, Landkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 170-482777 (2022-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung
Referenznummer: SID 2021-51 DR-2
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung::
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung::
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen.
Kurzübersicht über Leistungsbereiche:
1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte)
2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag)
3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments
4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-23 📅
Datum des Endes: 2027-06-22 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Meißen
🏙️
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811218811
Postanschrift: Mainzer Landstraße 36
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christopher.theis@advant-beiten.com📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Nationale Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Meißen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 351 3264-5101📞
URL: http://www.sid.sachsen.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Modellierung der Vergabe "SVN NG" mit geändertem Loszuschnitt führt im Verlauf der Vergabeverfahren zu Komplexitätseffekten, aus denen sich deutlich erhöhte Aufwände der technisch-wirtschaftlichen und juristischen Beratung ergeben. Bei sukzessiver Veröffentlichung der acht Lose, einer unerwartet hohen Anzahl von inhaltlich gehaltvollen Bewerber- und Bieterfragen sowie Fristverlängerungsbegehren der Bewerber / Bieter werden zur Folgewirkungsprüfung und Aufrechterhaltung losübergreifender Konsistenz hinsichtlich fachlicher und rechtlicher Konsequenzen verstärkt externe Personalressourcen benötigt.
Der erhöhte Reife- und Sicherheitsanspruch an die Containerplattform und deren Betrieb führte über die ursprüngliche Planung hinaus zu erheblichem Beratungsbedarf in Architektur, Sicherheit, Migration und Betrieb — SVN NG losübergreifend und mit unmittelbarer Relevanz für Bewertung, Vertragsgestaltung und Betriebsaufnahme. Außerdem hat sich im Projektverlauf gezeigt, dass zur sicheren Steuerung des Multi-Provider-Setups eine zentrale, mandantenfähige ITSM-Plattform erforderlich ist, die End-to-End-Prozesse losübergreifend abbildet, an die bestehenden Strukturen des SVN 2.0 anschlussfähig ist und sich nahtlos auf das SVN NG überführen lässt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen im Jahr 2025 ergaben sich zusätzliche Aufwände etwa zur Entwicklung zulässiger Stufen-/Optionsmodelle, Übergangsszenarien, priorisierten Leistungszuschnitten sowie zur Definition von Mindeststandards. Hierzu waren Entscheidungsvorlagen mit Gegenüberstellung verschiedener Varianten zu erstellen.
Die Modellierung der Vergabe "SVN NG" mit geändertem Loszuschnitt führt im Verlauf der Vergabeverfahren zu Komplexitätseffekten, aus denen sich deutlich erhöhte Aufwände der technisch-wirtschaftlichen und juristischen Beratung ergeben. Bei sukzessiver Veröffentlichung der acht Lose, einer unerwartet hohen Anzahl von inhaltlich gehaltvollen Bewerber- und Bieterfragen sowie Fristverlängerungsbegehren der Bewerber / Bieter werden zur Folgewirkungsprüfung und Aufrechterhaltung losübergreifender Konsistenz hinsichtlich fachlicher und rechtlicher Konsequenzen verstärkt externe Personalressourcen benötigt.
Der erhöhte Reife- und Sicherheitsanspruch an die Containerplattform und deren Betrieb führte über die ursprüngliche Planung hinaus zu erheblichem Beratungsbedarf in Architektur, Sicherheit, Migration und Betrieb — SVN NG losübergreifend und mit unmittelbarer Relevanz für Bewertung, Vertragsgestaltung und Betriebsaufnahme. Außerdem hat sich im Projektverlauf gezeigt, dass zur sicheren Steuerung des Multi-Provider-Setups eine zentrale, mandantenfähige ITSM-Plattform erforderlich ist, die End-to-End-Prozesse losübergreifend abbildet, an die bestehenden Strukturen des SVN 2.0 anschlussfähig ist und sich nahtlos auf das SVN NG überführen lässt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen im Jahr 2025 ergaben sich zusätzliche Aufwände etwa zur Entwicklung zulässiger Stufen-/Optionsmodelle, Übergangsszenarien, priorisierten Leistungszuschnitten sowie zur Definition von Mindeststandards. Hierzu waren Entscheidungsvorlagen mit Gegenüberstellung verschiedener Varianten zu erstellen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Es wird eine Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgenommen, bei der die Obergrenze für beide Lose zusammen von 6.580.000,00 EUR netto um 50 Prozent bzw. 3.290.000,00 EUR netto auf insgesamt 9.870.000,00 EUR netto erhöht wird. Vorliegend erfolgt die Bekanntmachung für die "Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG), juristische Beratung Beratung" (Los 2). Die Bekanntmachung für Los 1 (technisch-wirtschaftliche Beratung) erfolgt separat.
Es wird eine Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgenommen, bei der die Obergrenze für beide Lose zusammen von 6.580.000,00 EUR netto um 50 Prozent bzw. 3.290.000,00 EUR netto auf insgesamt 9.870.000,00 EUR netto erhöht wird. Vorliegend erfolgt die Bekanntmachung für die "Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG), juristische Beratung Beratung" (Los 2). Die Bekanntmachung für Los 1 (technisch-wirtschaftliche Beratung) erfolgt separat.
Quelle: OJS 2025/S 178-606993 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung
Referenznummer: SID 2021-51 DR-1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung:
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-27 📅
Datum des Endes: 2027-08-26 📅
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IABG mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE129383387
Postanschrift: Einsteinstraße 20
Postleitzahl: 85521
Postort: Ottobrunn
Region: München, Landkreis
🏙️
E-Mail: lonski@iabg.de📧
Telefon: +49 896088-3542📞
Fax: +49 896088-3355 📠
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Modellierung der Vergabe "SVN NG" mit geändertem Loszuschnitt führt im Verlauf der Vergabeverfahren zu Komplexitätseffekten, aus denen sich deutlich erhöhte Aufwände der technisch-wirtschaftlichen und juristischen Beratung ergeben. Bei sukzessiver Veröffentlichung der acht Lose, einer unerwartet hohen Anzahl von inhaltlich gehaltvollen Bewerber- und Bieterfragen sowie Fristverlängerungsbegehren der Bewerber / Bieter werden zur Folgewirkungsprüfung und Aufrechterhaltung losübergreifender Konsistenz hinsichtlich fachlicher und rechtlicher Konsequenzen verstärkt externe Personalressourcen benötigt.
Der erhöhte Reife- und Sicherheitsanspruch an die Containerplattform und deren Betrieb führte über die ursprüngliche Planung hinaus zu erheblichem Beratungsbedarf in Architektur, Sicherheit, Migration und Betrieb — SVN NG losübergreifend und mit unmittelbarer Relevanz für Bewertung, Vertragsgestaltung und Betriebsaufnahme. Außerdem hat sich im Projektverlauf gezeigt, dass zur sicheren Steuerung des Multi-Provider-Setups eine zentrale, mandantenfähige ITSM-Plattform erforderlich ist, die End-to-End-Prozesse losübergreifend abbildet, an die bestehenden Strukturen des SVN 2.0 anschlussfähig ist und sich nahtlos auf das SVN NG überführen lässt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen im Jahr 2025 ergaben sich zusätzliche Aufwände etwa zur Entwicklung zulässiger Stufen-/Optionsmodelle, Übergangsszenarien, priorisierten Leistungszuschnitten sowie zur Definition von Mindeststandards. Hierzu waren Entscheidungsvorlagen mit Gegenüberstellung verschiedener Varianten zu erstellen.
Die Modellierung der Vergabe "SVN NG" mit geändertem Loszuschnitt führt im Verlauf der Vergabeverfahren zu Komplexitätseffekten, aus denen sich deutlich erhöhte Aufwände der technisch-wirtschaftlichen und juristischen Beratung ergeben. Bei sukzessiver Veröffentlichung der acht Lose, einer unerwartet hohen Anzahl von inhaltlich gehaltvollen Bewerber- und Bieterfragen sowie Fristverlängerungsbegehren der Bewerber / Bieter werden zur Folgewirkungsprüfung und Aufrechterhaltung losübergreifender Konsistenz hinsichtlich fachlicher und rechtlicher Konsequenzen verstärkt externe Personalressourcen benötigt.
Der erhöhte Reife- und Sicherheitsanspruch an die Containerplattform und deren Betrieb führte über die ursprüngliche Planung hinaus zu erheblichem Beratungsbedarf in Architektur, Sicherheit, Migration und Betrieb — SVN NG losübergreifend und mit unmittelbarer Relevanz für Bewertung, Vertragsgestaltung und Betriebsaufnahme. Außerdem hat sich im Projektverlauf gezeigt, dass zur sicheren Steuerung des Multi-Provider-Setups eine zentrale, mandantenfähige ITSM-Plattform erforderlich ist, die End-to-End-Prozesse losübergreifend abbildet, an die bestehenden Strukturen des SVN 2.0 anschlussfähig ist und sich nahtlos auf das SVN NG überführen lässt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen im Jahr 2025 ergaben sich zusätzliche Aufwände etwa zur Entwicklung zulässiger Stufen-/Optionsmodelle, Übergangsszenarien, priorisierten Leistungszuschnitten sowie zur Definition von Mindeststandards. Hierzu waren Entscheidungsvorlagen mit Gegenüberstellung verschiedener Varianten zu erstellen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Es wird eine Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgenommen, bei der die Obergrenze für beide Lose zusammen von 6.580.000,00 EUR netto um 50 Prozent bzw. 3.290.000,00 EUR netto auf insgesamt 9.870.000,00 EUR netto erhöht wird. Vorliegend erfolgt die Bekanntmachung für die "Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG), Technisch wirtschaftliche Beratung" (Los 1). Die Bekanntmachung für Los 2 (juristische Beratung) erfolgt separat.
Es wird eine Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgenommen, bei der die Obergrenze für beide Lose zusammen von 6.580.000,00 EUR netto um 50 Prozent bzw. 3.290.000,00 EUR netto auf insgesamt 9.870.000,00 EUR netto erhöht wird. Vorliegend erfolgt die Bekanntmachung für die "Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG), Technisch wirtschaftliche Beratung" (Los 1). Die Bekanntmachung für Los 2 (juristische Beratung) erfolgt separat.