Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Beschaffung Komponenten des Herstellers Arista Networks
2022-KOM-003”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten des Herstellers Arista Networks”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Router für Netzwerke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computernetze📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in anderen Netzen von bayerischen Universitäten und Hochschulen müssen ständig Netzkomponenten an geänderte...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in anderen Netzen von bayerischen Universitäten und Hochschulen müssen ständig Netzkomponenten an geänderte Bedingungen angepasst (ausgetauscht) oder neu installiert werden.
In den Jahren 2021 und 2022 durchgeführte Marktuntersuchungen und Tests am Leibniz-Rechenzentrum (LRZ), dem Betreiber des MWN, bezüglich geeigneter Routingkomponenten haben gezeigt, dass Komponenten des Herstellers Arista Networks (kurz Arista) für diesen Zweck geeignet sind und zukünftig beschafft werden sollen.
Das LRZ strebt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung an, die es dem LRZ und weiteren bezugsberechtigten Einrichtungen über eine Laufzeit von 36 Monaten erlaubt, Hardware- und Software-Komponenten des Herstelllers Arista Networks zu beschaffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann zu den gleichen Konditionen um weitere 12 Monate in beiderseitigem Ein-vernehmen verlängert werden.
Dies hat mit einer Frist von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung kann zu den gleichen Konditionen um weitere 12 Monate in beiderseitigem Ein-vernehmen verlängert werden.
Dies hat mit einer Frist von vier Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Vertrages schriftlich zu geschehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-26
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-26
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 162-460790 (2022-08-19)