Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung und Versand des Senats-Medienspiegels und weiterer Fach-Medienspiegel”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Die digitale Medienbeobachtung ermöglicht der politischen und administrativen Spitze einen schnellen Überblick über die aktuelle Nachrichtenlage und vereinfacht Arbeitsabläufe für die Presse-Verantwortlichen. Die Senatskanzlei gibt einen Senats-Medienspiegel heraus, der einen Überblick über die Berlin-relevante Nachrichtenlage gibt. Der Senats-Medienspiegel wird dem Senat und den Führungskräften der Senatskanzlei zur Verfügung gestellt und an das Berliner Abgeordnetenhaus durchgeleitet. Darüber hinaus erstellen verschiedene Stellen des Landes Berlin eigene Fach-Medienspiegel mit einer ressortspezifischen Auswahl an Medieninhalten. Hierfür sucht die Senatskanzlei einen Dienstleister.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann seitens der AG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister
3. Darstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister
3. Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, Niederlassungen, Mitarbeiterzahl) unter Verwendung der Anlage
"Eigenerklärung zum Unternehmen"
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestjahresumsatz von 300.000 EUR (netto) jeweils in den letzten drei Jahren im hier
gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zwei Unternehmensreferenzen für die Erstellung eines digitalen Medienspiegels für Auftraggeber aus dem Bereich Politik oder öffentliche Verwaltung aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zwei Unternehmensreferenzen für die Erstellung eines digitalen Medienspiegels für Auftraggeber aus dem Bereich Politik oder öffentliche Verwaltung aus den letzten drei Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-29
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 146-418396 (2022-07-27)
Ergänzende Angaben (2022-08-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 146-418396
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
Quelle: OJS 2022/S 151-433107 (2022-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 30-9026-2194📞
Fax: +49 30-9026-2122 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
1970-02-B20
Kurze Beschreibung: Erstellung und Versand des Senats-Medienspiegels und weiterer Fachmedienspiegel
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 600 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gemäß Bewertungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann seitens der AG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 146-418396
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1970-02-B20
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Argus Data Insights Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 240-691634 (2022-12-08)