Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung Interessenskonflikt
Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, ob der Bieter in den letzten fünf Jahren mit der Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt Zertifikate AG, Eurex Frankfurt AG oder den Börsenanstalten Frankfurter Wertpapierbörse oder Eurex Deutschland oder Gesellschaften im Konzern der Deutsche Börse AG zusammengearbeitet hat oder noch zusammenarbeitet.
Sollte eine Zusammenarbeit stattgefunden haben oder noch bestehen, sind wie folgt Angaben zu tätigen:
• die Art des Mandates und Gegenstand,
• der Zeitraum,
• den Umfang des Mandats,
• die beteiligten Teammitglieder
Ferner hat der Auftragsnehmer mitzuteilen, wie ein Interessenskonflikt ausgeschlossen und eine unabhängige sowie neutrale Rechtsberatung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet wird.
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung im gesetzlich erforderlichen Umfang entsprechend der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Regelungen besteht. Auf die gesetzlichen Neuregelungen bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung insbesondere nach §§ 51, 59n f. Bundesrechtsanwaltsordnung wird hingewiesen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden.
- Referenzen des Bieters
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Eignung mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Referenzen werden seitens des Auftraggebers dann als geeignet erachtet, wenn sie die Erfahrungen des Bieters (der Kanzlei) bei der Rechtsberatung (a) im Bereich steuerlich motivierter Wertpapiertransaktionen einschließlich der relevanten Rechtsgebiete (u.a. Börsenrecht, Kapitalmarktrecht, ggf. Steuerstrafrecht), (b) bei Sachverhalten, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Leitungspersonen im Rahmen des Börsengesetzes betreffen, (c) im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsrechts und (d) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, einschließlich in der Beratung der öffentlichen Hand (einschl. einer Bundesbehörde) und von Banken aus den letzten drei Jahren betreffen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, die mehr als drei jedoch nicht mehr als acht Jahre zurückliegen.
Zu jeder Referenz hat der Bieter hierbei folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung
• Auftraggeber, wobei dieser bei Eigenpublikationen entfällt
• Erbringungszeitraum
• Gegenstand und eine aussagekräftige Projektbeschreibung
Der Umfang darf 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten.
- Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals
Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine international tätige Wirtschaftskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Der jeweilige Auftrag ist letztverantwortlich mindestens von einem Partner zu betreuen, der auch an den hierzu stattfindenden Besprechungen teilnimmt. Der Bieter hat die für die Rechtsberatung des Auftraggebers einzusetzen Personals, inklusive des letztverantwortlichen Partners zu benennen und vorzustellen. Zur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen folgende Qualifikationen und Erfahrungen (Mindestanforderungen) vorliegen:
• Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) und weitreichende Expertise im Börsenrecht insbesondere bei Sekundärmarkttransaktionen und ein tiefgreifendes Verständnis hinsichtlich verschiedener Arten von Geschäftsabschlüssen (börslich und OTC, Kassaprodukte, strukturierte Finanzierungen einschließlich derivativer Instrumente, Wertpapierleihe- und Wertpapierdarlehenstransaktionen), dem Clearing und dem Settlement.
• Mindestens drei Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung der öffentlichen Hand (einschl. einer Bundesbehörde) und von Banken im Zusammenhang mit Cum/Ex- und Cum/Cum-Transaktionen und haben umfangreiche Kenntnisse über typische Gestaltungen bei Cum/EX, Cum/Cum und verwandte Fallgestaltungen.
• Der Bieter überwacht und wertet selbstständig öffentlich zugängliche Informationsquellen laufend aus, beispielsweise Steuerstrafverfahren mit Cum/Ex bzw. Cum/Cum Bezug unter Nutzung eigener Prozessbeobachter vor Ort.
• Die Rechtsanwälte haben Erfahrung in der systematischen Aufarbeitung und Analyse großer Datenmengen und deren Strukturierung zur zielgenauen Aufgabenerfüllung.
• Der Bieter muss eine ausgereifte IT-Lösungen zur Entgegennahme und Verarbeitung großer Datenmengen und zur rechtsicheren Kollaboration mit der Börsenaufsicht, unabhängig von der genutzten Hardware, verfügen. Den Zugang zu einem rechtsicheren Kollaboration-Tool hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unentgeltlich zu gewähren.
• Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen. Sie müssen umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache zum Verfassen wissenschaftlich fundierter rechtlicher Gutachten, Behördenbescheiden und Erörterungen rechtlich komplexer Themen besitzen. Erforderlich sind insoweit deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2 (Ausschlusskriterium) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar.
• Der Bieter hat außerhalb Deutschlands Einheiten oder Kooperationspartnerschaften, die er für eine Aufgabenerfüllung mit Bezug zum ausländischen Recht einbeziehen kann. In Abweichung zum obigen Bullet Point ist bei diesen rechtskundigen Personen eine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland nicht erforderlich.
• Mindestens drei qualifizierte Rechtsanwälte verfügen über vertieftes Verständnis regulatorischer Anforderungen des Börsen- und Wertpapieraufsichtsrechts, insbesondere des Börsengesetzes, der Börsenregelwerke der Hessischen Börsen sowie des Wertpapierhandelsgesetzes, der Marktmissbrauchsverordnung, der MiFID II, der MiFIR und der Zentralverwahrerverordnung, aber auch in Bezug auf steuerliche Aspekte von Finanzierungsstrukturen auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
• Mindestens ein Rechtsanwalt verfügt über eine mindestens fünfjährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie entsprechende Rechtsberatungserfahrung in den für die Auftragserfüllung relevanten Sach- und Rechtsgebieten. Mindestens ein Rechtanwalt hat Rechtsberatungserfahrung in der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf Seiten der Behörde.
Die Benennung, Vorstellung und Aufzeigen der fachlichen Qualifikation hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Die Mitarbeiterprofile und die Referenzen zum Bieter können in einer Datei (Anlage) eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation und Erfahrungen der Rechtsanwälte ausdrücklich vor.
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
(siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf")
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
(siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf")