Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung Interessenskonflikt
Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, ob der Bieter in den letzten fünf Jahren mit der K+S Minerals and Agriculture GmbH, der K+S AG oder den dazugehörigen Gesellschaften zusammengearbeitet hat oder noch zusammenarbeitet.
Sollte eine Zusammenarbeit stattgefunden haben oder noch bestehen, sind wie folgt zusätzliche Angaben zu tätigen:
• die Art des Projektes und die Projektbezeichnung,
• der Projektzeitraum,
• das Projektvolumen,
• die beteiligten Projektteammitglieder
Ferner hat der Bieter mitzuteilen, wie ein Interessenskonflikt ausgeschlossen und eine unabhängige sowie neutrale Rechtsberatung durch den Bieter gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet wird.
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis oder eine formfrei vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 Euro besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Mindestdeckungssumme betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden.
Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen.
Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
- Referenzen
Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen. Referenzen werden seitens des Auftraggebers dann als geeignet erachtet, wenn sie die Erfahrungen des Bieters (der Kanzlei) bei der Rechtsberatung im Bereich der Durchführung von Planfeststellungs-, Erlaubnis-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren, Überwachung, Klageverfahren, Rechtsberatung aus den letzten drei Jahren betreffen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, die mehr als drei jedoch nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Zu jeder Referenz hat der Bieter hierbei folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Auftraggeber,
• Ansprechpartner, Telefon, Email
• Erbringungszeitraum
• kurze Projektbeschreibung, die einen Umfang von 10 Sätzen nicht überschreiten sollte
Die obenstehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
- Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals
Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine Rechtsanwaltskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Das jeweilige Projekt ist letztverantwortlich von einem Partner zu betreuen, der auch an den hierzu stattfindenden Besprechungen teilnimmt. Der Bieter hat die für die Rechtsberatung des Auftraggebers einzusetzen Rechtsanwälte, inklusive Projektleiter und Stellvertreter zu benennen und vorzustellen. Zur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen folgende Qualifikationen und Erfahrungen (Mindestanforderungen) vorliegen:
• Alle einzusetzenden Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) bei der Beratung von Behörden oder Unternehmen im Bereich der Kaliindustrie oder vergleichbar, sowie im Rahmen bergrechtlicher Planfeststellungs- und wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie.
• Mindestens zwei deutschsprachige Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen und besitzen eine Zulassung vor dem BVerwG. Die beiden Rechtsanwälte müssen umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache zum Verfassen wissenschaftlich fundierter rechtlicher Gutachten, Behördenbescheide und Erörterungen rechtlich komplexer Themen besitzen. Erforderlich sind insoweit deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2 (Ausschlusskriterium) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar.
• Mindestens zwei qualifizierte Rechtsanwälte verfügen über Berufserfahrungen in den Fachgebieten Bergrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht sowie Naturschutzrecht. Die Mindestzahl wird gefordert, um eine hochqualifizierte, unterbrechungsfreie Rechtsberatung auch bei personellen Engpässen sicherstellen zu können, zumal einzelne Teile des Projekts parallel laufen werden. Mehrfachqualifizierungen bei den einzelnen Rechtsanwälten für die verschiedenen Fachbereiche sind möglich.
• Mindestens ein Rechtsanwalt verfügt über eine mindestens fünfjährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie entsprechende Rechtsberatungserfahrung im Bereich der Durchführung von bergrechtlichen Planfeststellungs-, wasserrechtlichen Erlaubnis-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren, der Überwachung sowie in Klageverfahren, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie.
Die Benennung und Vorstellung hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation und Erfahrungen der Rechtsanwälte ausdrücklich vor.
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
- Formfreie Erklärung, dass mindestens ein qualifizierter Rechtsanwalt im Notfall werktags (Mo-Fr) innerhalb von 8 Stunden nach Anforderung und vorherigen Abstimmung, bei Bedarf auch vor Ort in Bad Hersfeld, rechtliche Unterstützungsleistungen durchführen kann.
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf")
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf")