Die Bekanntgabe eines Auftragswertes unterbleibt aufgrund § 39 Abs. Abs. 6 VgV. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher enthält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von 0,01 EUR