Beschreibung der Beschaffung
2 Auftragsgegenstand
Die CBB beabsichtigt, den gesamten Verbrauch an elektrischer Energie in Form von Fahrplanlieferungen auf der Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu beziehen.
Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden zu beliebigen Zeitpunkten Teilmengen des Fahrplanes beschafft.
Die gesamte Verbrauchsmenge an elektrischer Energie der CBB umfasst pro Jahr ca. 20.000 MWh. Es handelt sich zurzeit um 2 Abnahmestellen.
2.1 Gegenstand der Rahmenvereinbarung
Die CBB beabsichtigt mit mehreren Bietern eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie abzuschließen. Die Anzahl der Bieter, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird ist nicht beschränkt. Alle Bieter, die die formulierten Mindestanforderungen einhalten, können eine Rahmenvereinbarung mit der CBB abschließen.
Die Leistung des Auftragnehmers wird durch die CBB in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Jede Einzelbeauftragung erfolgt auf der Basis der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
2.2 Art und Umfang der Einzelaufträge
Die CBB erteilt auf Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung Einzelaufträge über Teilmengen des Bedarfes an elektrischer Energie.
Allen Einzelaufträgen liegt ein fester Fahrplan zu Grunde. Die Einzelaufträge beziehen sich auf die Lieferung elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2023, 2024 oder 2025. Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 werden als Anlage zur Rahmenvereinbarung die aktuellen Fahrpläne festgelegt.
Sollte die CBB Erkenntnisse haben, die zu einer Anpassung der Fahrpläne für 2023, 2024 und 2025 führen, werden die Fahrpläne entsprechend aktualisiert. Der für die noch offenen Einzelaufträge gültige Fahrplan wird den Vertragspartnern rechtzeitig mitgeteilt.
Für den Fall der Vertragsverlängerung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 werden die Fahrpläne rechtzeitig mitgeteilt. Auch für 2026, 2027 und 2028 ist eine spätere Aktualisierung möglich.
Die bei einem Einzelauftrag vereinbarte Liefermenge bezieht sich auf eine prozentuale Teilmenge des entsprechenden Fahrplanes. Lieferjahr und prozentuale Teilmenge des Fahrplanes werden mit dem Einzelauftrag festgelegt. Es ist darauf zu achten, dass die Teilmengen entsprechend auf volle zehn Kilowatt kaufmännisch gerundet werden.
Mit der Einzelbeauftragung wird der Preis für die Fahrplanlieferung festgelegt. Die CBB wird die Preise für die Lieferung bei Unternehmen anfragen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Beauftragung zur Lieferung erfolgt an das Unternehmen mit dem günstigsten Preisangebot.
CBB wird die mit der gesamten Netznutzung zusammenhängenden Vorgänge eigenständig mit den entsprechenden Netzbetreibern regeln. Die Bilanzierung und Abwicklung der Regelenergie einschließlich EEG- und Stromsteuer-Abwicklung erfolgt durch ein gesondertes Dienstleistungsunternehmen.
Entsprechende Kosten sind nicht in die anzubietenden Preise einzukalkulieren.
2.3 Bestellung von Einzellieferungen
Die Rahmenvereinbarung für die Fahrplanlieferung ist Bestandteil dieser Ausschreibung und Grundlage für die Bestellung von Einzellieferung. Sie liegt den Unterlagen im Entwurf als Anhang 3 bei.
2.3.1 Ablauf der Bestellung von Einzellieferungen
Der Bestellprozess gliedert sich wie folgt:
CBB wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung der Strompreise über einen beauftragten Dienstleister die Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde zu gegebener Zeit auffordern lassen, ein Preisangebot abzugeben. Der beauftragte Dienstleister wird den Unternehmen nach dem im Folgenden dargestellten Zeitplan zu gegebener Zeit eine entsprechende E-Mail mit der Aufforderung zur Abgabe des Preisangebotes zukommen lassen.
Es ergibt sich mithin folgender Ablaufplan
• Aufruf durch CBB über den beauftragten Dienstleister zur Abgabe des Angebotes: Werktags bis 10:00 Uhr per E-Mail
• Abgabefrist: am selben Werktag bis 14:00 Uhr
• Entscheidung über den Zuschlag: am selben Werktag 14:30 Uhr.
Eine Abweichung von diesem Ablaufplan kann vorgenommen werden. In diesem Fall werden die Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird frühzeitig über die Änderung informieren.
Bis zum Ablauf der genannten Abgabefrist können die Angebote eingereicht werden.
2.3.2 Inhalt des Preisangebotes
Die CBB hat die Wahlmöglichkeit zwischen zwei inhaltlichen Varianten bezüglich der Aufforderung zur Abgabe eines Preisangebotes. Die Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, werden in der Aufforderung zur Abgabe eines Preisangebotes informiert, welche Variante zur Anwendung kommt.
Variante 1: Die CBB fragt einen Lieferpreis in €/MWh an, welcher über den gesamten Lieferzeitraum und für die gesamte angefragte Menge als fest vereinbart gilt.
Variante 2: Die CBB gibt vor, dass die Lieferung der angefragten Teilmenge des aktuellen Fahrplans im jeweiligen Lieferzeitraum zu den dann gültigen Day-Ahead-Auktionspreis der EPEX SPOT für die jeweilige Einzelstunde (veröffentlicht durch die EPEX Leipzig) zzgl. eines Aufschlages abzurechnen ist (jeweiliger Stundenpreis zzgl. Aufschlag) multipliziert mit der im Fahrplan fest vorgegebenen Liefermenge der jeweiligen Stunde).
Weiterhin gibt die CBB eine Preisobergrenze vor. Sollte sich während eines Liefermonats ein durchschnittlicher Lieferpreis (Summe der Kosten pro Stunde dividiert durch die Summe der Liefermenge) ergeben, der über der Preisobergrenze liegt, kommt der Preis der Preisobergrenze zur Abrechnung.
Bei Wahl der Variante 2 fragt die CBB bei der Aufforderung zur Abgabe eines Preisangebotes die Höhe des Aufschlages (negative Aufschläge sind dabei nicht ausgeschlossen) zum jeweils gültigen Day- Ahead-Auktionspreis der EPEX SPOT für die jeweilige Einzelstunde an, welcher über den gesamten Lieferzeitraum und für die gesamte angefragte Menge als fest vereinbart gilt.
2.3.3 Auftragserteilung
Nach der Prüfung der Preisangebote und der Entscheidung über den Zuschlag erhält der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot, das angenommen werden soll, die Information über den Zuschlag, beziehungsweise alle anderen Bieter eine Absage.