Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Preisblatt abgefragte Kernsortiment als auch die Katalogware liefern soll. Über die Abfrage von sogenannter Katalogware soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit marktüblichen Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit marktüblichen Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegeben Produkte aus folgenden Artikelgruppen abgefragt: Starkstromkabel 1-30 kV, Flexible Kabel und Leitungen, Mantelleitungen, Fernmeldekabel/Datenkabel/LWL und Busleitungen sowie selbstregulierendes Heizband. Der Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte
Referenznummer: 1816670-U46
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Preisblatt abgefragte Kernsortiment als auch die Katalogware liefern soll. Über die Abfrage von sogenannter Katalogware soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit marktüblichen Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit marktüblichen Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegeben Produkte aus folgenden Artikelgruppen abgefragt:
Starkstromkabel 1-30 kV, Flexible Kabel und Leitungen, Mantelleitungen, Fernmeldekabel/Datenkabel/LWL und Busleitungen sowie selbstregulierendes Heizband. Der Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Preisblatt abgefragte Kernsortiment als auch die Katalogware liefern soll. Über die Abfrage von sogenannter Katalogware soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit marktüblichen Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit marktüblichen Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegeben Produkte aus folgenden Artikelgruppen abgefragt:
Starkstromkabel 1-30 kV, Flexible Kabel und Leitungen, Mantelleitungen, Fernmeldekabel/Datenkabel/LWL und Busleitungen sowie selbstregulierendes Heizband. Der Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Starkstromleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Greiz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-24 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 016-037557
ABl. S-Ausgabe: 16
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Preisblatt abgefragte Kernsortiment als auch die Katalogware liefern soll. Über die Abfrage von sogenannter Katalogware soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Preisblatt abgefragte Kernsortiment als auch die Katalogware liefern soll. Über die Abfrage von sogenannter Katalogware soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit marktüblichen Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit marktüblichen Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegeben Produkte aus folgenden Artikelgruppen abgefragt:
die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit marktüblichen Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit marktüblichen Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegeben Produkte aus folgenden Artikelgruppen abgefragt:
Starkstromkabel 1-30 kV, Flexible Kabel und Leitungen, Mantelleitungen, Fernmeldekabel/Datenkabel/LWL und Busleitungen sowie selbstregulierendes Heizband. Der Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Lieferung von Kabel und Leitungen an die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein der Wismut GmbH auf Abruf.
geschätzter Umfang über die gesamte Vertragslaufzeit:
20.500 m Starkstromkabel 1-30 kV
29.000 m Flexible Kabel und Leitungen
20.500 m Mantelleitung
12.500 m Fernmeldekabel
Katalogware im Wert von ca. 112.000 Euro.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum läuft ab 01.05.2022 bis 31.03.2023. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2022 zum 31.03.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.03.2026.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
D-07580 Ronneburg
D-01824 Königstein
D-08118 Hartenstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist,
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
eine Liste, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt;
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289/499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 016-037557 (2022-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Kabel und Leitungen an die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein der Wismut GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 626674.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge