Rahmenvereinbarung über die Produktion des Jugendmagazins Be Strong- die Infopost der Bundeswehr

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Die Bundeswehr bedient sich unter anderem der dialogorientierten Kontaktpflege mit den Abonnentenheften der Zeitschrift Be Strong, um das Interesse junger Menschen für den Arbeitgeber Bundeswehr zu wecken. In diesem Vorhaben soll die Zeitschrift, deren Inhalt durch die Bundeswehr erstellt wird, produziert und für den Versand vorbereitet werden. Ein Versand wird nicht beauftragt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org 📧
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=482584 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Produktion des Jugendmagazins Be Strong- die Infopost der Bundeswehr Q/U2DK/R8655”
Produkte/Dienstleistungen: Zeitschriften 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundeswehr bedient sich unter anderem der dialogorientierten Kontaktpflege mit den Abonnentenheften der Zeitschrift Be Strong, um das Interesse junger...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: Köln 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“- Produktion von 4 Ausgaben der Be Strong in 2023 - Produktion von 4 Ausgaben der Be Strong in 2024 - Produktion von 4 Ausgaben der Be Strong in 2025 -...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug beizufügen.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V034 2. Formular "Erklärung...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere: - Eigenerklärung, dass der Bieter eine gleichbleibend hohe Qualität im Verlauf...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-15 13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-15 13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen

“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 200-568290 (2022-10-12)