Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben. Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2022-I-006
Kurze Beschreibung:
Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben.
Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben.
Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-170502
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben.
Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben.
Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
keine Lose
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 * um jeweils 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels-/Berufsregisterauszug - nicht älter 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz 2019 - 2021
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
zu Eignungskriterium 4: Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 mind. 1.8 Mio pro Jahr
6. Aktuelle Anzahl für den Leistungsgegenstand qualifizierter Berater
7. Projektreferenzen: Projektreferenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im Leistungsgegenstand
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 6: Die aktuelle Anzahl an beschäftigten Beratern, die sich für die Beratungsleistungen des gesamten Leistungsgegenstands qualifizieren, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Summe mindestens 10 sein.
zu Eignungskriterium 7: Mind. drei Projektreferenzen aus den letzten 3 Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 02/2019 – 02/2022).
Davon muss sich jeweils
- eine auf den Leistungsgegenstand Operative Programmsteuerung (Mindestanforderung: 180 PT und Projektlaufzeit 6 Monate),
- eine auf den Leistungsgegenstand Programmmanagement-Office (PMO) (Mindestanforderung: 35 PT und Projektlaufzeit 6 Monate) und
- eine auf den Leistungsgegenstand Prozessdigitalisierung (Mindestanforderung: 90 PT und Projektlaufzeit 6 Monate) beziehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.