Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Unternehmensreferenzen (EK-08-A/B – EK-10-A/B) insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten 5 Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
--
Sofern weniger als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
--
Auswahlkriterien:
-
A) Referenzen für den Bereich Entwicklung von E-Government-Anwendungen (EK-08-A/B) :
-
Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
-
1 Punkt, wenn der AG ein öAG (im Sinne des §99 GWB) war.
-
2 Punkte, wenn das Projekt agil nach Scrum durchgeführt wurde.
-
2 Punkte, wenn die Anwendung ein Redaktionssystem umfasst hat.
-
3 Punkte, wenn die Anwendung eine Prozessplattform umfasst hat.
-
1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
-
3 Punkte bei Einsatz einer Microservicearchitektur.
-
3 Punkte bei Einsatz von Containern.
-
1 Punkt: bei Nutzung von Jira und Confluence.
-
1 Punkt: bei Nutzung von Ansible.
-
1 Punkt bei Nutzung von ELK (Elasticsearch, Logstash, Kibana)
-
1 Punkt: bei Implementierung von REST Schnittstellen
-
1 Punkt: bei Implementierung von SOAP Schnittstellen
-
1 Punkt: bei Implementierung einer XZuFi-Schnittstelle
-
Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 44 Punkte erzielbar.
-
B) Referenzen für den Bereich Identity Management (EK-09-A/B):
-
Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
-
2 Punkte für die Implementierung eines zusätzlichen Postfaches gem. § 2, Abs 7 Satz 1 und 2 OZG
-
3 Punkte für die Implementierung einer nutzer-individuellen Verschlüsselung der Nutzerkonten und Postfächer
-
2 Punkte für die Umsetzung von Mehrbenutzerkonten
-
1 Punkt für Umsetzung einer Schnittstelle zum elektronischen Rechtsverkehr
-
1 Punkt für Shibboleth Service Provider
-
1 Punkt für Shibboleth Identity Provider
-
3 Punkte für eine Anbindung an das föderierte Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten
-
1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
-
Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit diesem Referenzprojekt sind also maximal 15 Punkte erzielbar.
-
C) Referenzen für den Bereich Entwicklung einer WEB-Anwendung mit einer benutzerorientierten Oberfläche (EK-10-A/B):
-
Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
-
1 Punkt für die Durchführung von Nutzertests
-
3 Punkte für die Durchführung von Barrierefreiheitstests
-
2 Punkte für die Umsetzung ergonomischer Anforderungen gemäß ISO 9241
-
3 Punkte für ein „responsive WEB-Design“ (zur Unterstützung verschiedenartiger Typen von Endgeräten)
-
1 Punkt für die Umsetzung unter Einsatz der Bibliothek REACT
-
2 Punkte für regelmäßige und ständige Durchführung automatisierter Tests
-
1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT betrug, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
-
Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind maximal 28 Punkte erzielbar.