1. Die Teilnahmeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bewerber werden gebeten, die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter
https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen
absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 11.09.2022, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4. Für die Bewerbung sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5. Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bewerbertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bewerbertools eingereicht werden.
6. Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber an den Support des
Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7. Soweit vom Bewerber auszufüllende Bestandteile der Teilnahmeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bieter gem. § 17 Abs. 12 VgV in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQNRV23