Für die Feuerwehr Essen werden Einmaldecken und -laken benötigt. Diese sollen im Rahmen dieser Ausschreibung in Form eines Rahmenvertrages beschafft werden. Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Vertrag endet am 30.09.2025.
Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 - Einmaldecken
Los 2 - Einmallaken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Einmaldecken/ -laken für die Feuerwehr
V-2022-0154
Produkte/Dienstleistungen: Rettungs- und Notfallausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Feuerwehr Essen werden Einmaldecken und -laken benötigt. Diese sollen im Rahmen dieser Ausschreibung in Form eines Rahmenvertrages beschafft werden....”
Kurze Beschreibung
Für die Feuerwehr Essen werden Einmaldecken und -laken benötigt. Diese sollen im Rahmen dieser Ausschreibung in Form eines Rahmenvertrages beschafft werden. Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Vertrag endet am 30.09.2025.
Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 - Einmaldecken
Los 2 - Einmallaken
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Einmaldecken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungs- und Notfallausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Rettungsfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Einmaldecke
weiß
ca. 500 g (-7% und +5%)
Aussenlage: PP-Vlies 25 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Innenlage: 6 lagen Zellstoff je ca. 32 g/m2 (+/- 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Einmaldecke
weiß
ca. 500 g (-7% und +5%)
Aussenlage: PP-Vlies 25 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Innenlage: 6 lagen Zellstoff je ca. 32 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Deckenmaß: 190 x 110 cm
Rundum vernäht, an den langen Seiten verstärkt,
z.B. Ultrasonicverschweißung oder gleichwertig komprimiert verpackt
Anzahl: 150.000 (ca. 50.000 pro Jahr)
Los 2:
Trageschutzlaken
weiß
PE-beschichtet 16 g/m2
Lakenmaß: 100 x 200 cm
Komprimiert verpackt
Anzahl: 195.000 (ca. 65.000 pro Jahr)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Trageschutzlaken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-05
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-08
08:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ablauf Rahmenvertrag (30.09.2025)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen....”
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYL1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 130-367659 (2022-07-05)
Ergänzende Angaben (2022-07-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 130-367659
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-08-05 📅
Zeit: 15:00
Neuer Wert
Datum: 2022-08-12 📅
Zeit: 15:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2022-09-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-09-16 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-08-08 📅
Zeit: 08:30
Neuer Wert
Datum: 2022-08-15 📅
Zeit: 08:30
Andere zusätzliche Informationen
“Es wurden die Fristen aufgrund von Änderungen in den Leistungsbeschreibungen beider Lose geändert. Die Materialart wurde von Zellstoff auf Vlies geändert.”
Quelle: OJS 2022/S 145-413639 (2022-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Essen - Amt für Zentralen Service
Nationale Registrierungsnummer: 20220523-006727
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Kontaktperson: Amt für Zentralen Service
Telefon: +49 201-8811330📞
URL: www.essen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Einmaldecken und -laken
22-381026-001
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Einmaldecke
weiß oder blau
ca. 500 g
Aussenlage: PP-Vlies
Innenlage: Baumwoll-Polyesterwatte
Deckenmaß: mindestens 190 x 110...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Einmaldecke
weiß oder blau
ca. 500 g
Aussenlage: PP-Vlies
Innenlage: Baumwoll-Polyesterwatte
Deckenmaß: mindestens 190 x 110 cm
Ultrasonicverschweißung oder gleichwertig
Vakuumiert und einzeln komprimiert verpackt
Anzahl: 150.000 (ca. 50.000 pro Jahr)
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Einmallaken
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2:
Einmallaken
weiß oder blau
ca. 100 g
außen: PE-beschichtet oder PP-Vlies
innen: Papier- oder PP-Füllung
Lakenmaß: mindestens 80 x 210...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2:
Einmallaken
weiß oder blau
ca. 100 g
außen: PE-beschichtet oder PP-Vlies
innen: Papier- oder PP-Füllung
Lakenmaß: mindestens 80 x 210 cm
wasserabweisend und reißfest
Komprimiert verpackt
Anzahl: 195.000 (ca. 65.000 pro Jahr)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 130-367659
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Einmaldecken
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reintex GmbH
Postort: Ketsch
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Einmallaken
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473055📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 214-614251 (2022-11-02)