Um Engpässe auf Führungsebene möglichst effizient und schnell überbrücken zu können oder für ein kurzfristiges Projekt aufgrund eigener knapper Personalressourcen externe Fachspezialisten auf Zeit beschäftigen zu können, soll die Dienstleistung Vermittlung von Interim Managern/Fachspezialisten kurzfristig in Anspruch genommen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Interim-Management
VgV_2022-012
Produkte/Dienstleistungen: Personaleinstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Um Engpässe auf Führungsebene möglichst effizient und schnell überbrücken zu können oder für ein kurzfristiges Projekt aufgrund eigener knapper...”
Kurze Beschreibung
Um Engpässe auf Führungsebene möglichst effizient und schnell überbrücken zu können oder für ein kurzfristiges Projekt aufgrund eigener knapper Personalressourcen externe Fachspezialisten auf Zeit beschäftigen zu können, soll die Dienstleistung Vermittlung von Interim Managern/Fachspezialisten kurzfristig in Anspruch genommen werden können.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Vergabestelle / Einkauf
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Vergabestelle / Einkauf
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
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Beschreibung der Beschaffung:
“Interim-Manager (Ebene Hauptabteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Interim-Manager (Ebene Hauptabteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8 Interim-Manager während Vertragslaufzeit.
Interim-Manager (Ebene Abteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8 Interim-Manager während Vertragslaufzeit.
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten.
Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Laufzeit 4 Jahre, 2 Jahre fix, 2 x 1 Jahr optional
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 2-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2026. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 2-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Berater zu erklären.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Unternehmensdarstellung, Referenzen, Haftpflichtversicherung, Formblatt Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung
Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen
Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung (u.a. Titel und Ziel)
- Volumen
- Zeitraum (Stunden, Tage oder Wochen), in dem die Profile der erfolgreich vermittelten Kandidaten vorgestellt wurden
- Beschreibung mit dem jeweiligen Anforderungsprofil und den vorgestellten Kandidaten (anonymisiert)
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 025-062726 (2022-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-24) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interim-Manager (Ebene Hauptabteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Interim-Manager (Ebene Hauptabteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8 Interim-Manager während Vertragslaufzeit. Interim-Manager (Ebene Abteilungsleitung/Spezialthemen): Einsatz pro Interim-Manager für 6 Monate. Schätzung: 2 Interim-Manager pro Jahr, 8 Interim-Manager während Vertragslaufzeit. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Laufzeit 4 Jahre, 2 Jahre fix, 2 x 1 Jahr optional
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 025-062726
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 042-109734 (2022-02-24)