Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit mindestens drei
Bietern, maximal mit vier Bietern abzuschließen.
Das Ziel des Abschlusses der Rahmenvereinbarung mit
mehreren Bietern besteht im Wesentlichen darin, auf diejenigen
Bieter im Einzelfall zugreifen zu können, die hinsichtlich der
konkreten zu erbringenden Abrufleistung den wirtschaftlichsten
Leistungserbringungsansatz haben. Um dies zu ermitteln, geht
der Auftraggeber wie folgt vor:
Der Auftraggeber konsultiert die Rahmenvertragsbeteiligten und
schildert diesen den notwendigen Handlungsbedarf.
Gleichzeitig legt der Auftraggeber fest, inwieweit der
Auftraggeber in preislicher
Hinsicht den Unternehmen die Möglichkeit eines Abschlags auf
die angebotenen Preise der Abrufleistung einräumt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt wie
folgt:
70% Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach folgender Formel:
Das niedrigste eingereichte Gesamtangebot (inkl. eventuellem
Abschlag) erhält 100 Punkte
Ergebnis Kriterium Preis = niedrigste eingereichte
Angebotssumme geteilt durch eingereichte Angebotssumme
Bieter x 100 x Gewichtung (hier 70)
15% Reaktionszeit (Beginn der Leistung)
Die Bewertung der Reaktionszeit erfolgt nach folgender Formel
Die kürzeste Reaktionszeit (der Bieter der im Angebot den
frühestens Beginn angegeben hat) erhält 100 Punkte. Die
Wertung für die höheren Reaktionszeiten erfolgt anhand der
Formel:
kürzeste angebotene Reaktionszeit x 100 /Reaktionszeit Bieter
x Gewichtung (hier 15)
15% Leistungsdauer in Werktagen (ab Beginn der Leistung bis
zum vollständigen Abschluss - Übergabe Management-
Summary, Findings (PDF und Excel-Tabel) sowie
abschließender Auswertungstermin/Liefertermin).
Die Bewertung der Leistungsdauer in Werktagen erfolgt nach
folgender Formel
Die kürzeste Leistungsdauer in Werktagen erhält 100 Punkte.
Die Wertung für die nachfolgenden Angaben zur
Leistungsdauer in Werktag erfolgt anhand der Formel:
kürzeste Leistungsdauer in Werktagen x 100 /Leistungsdauer in
Werktagen Bieter x Gewichtung (hier 15)
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den
Zuschlag im entsprechenden Miniwettbewerb.
Voraussetzung für die Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb:
Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, die
Objektivität zu erhalten und um eine Betriebsblindheit zu
verhindern, ist es notwendig, dass das ausführende
Unternehmen immer einen frischen Blick auf die Anwendungen
hat. So soll zwischen der Penetration, ein und desselben ITServices
durch ein Penetrationsunternehmen ein Zeitraum von
einem Jahr liegen. D.h. dass der Rahmenvertragsbeteiligte
dementsprechend nicht zur Angebotsabgabe im Folgejahr
aufgefordert wird (Aussetzung für 1 Jahr).