Rahmenverträge über Personenaufzüge, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren)
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG. Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Referenznummer: 22FEA57359
Kurze Beschreibung:
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-29 📅
Datum des Beginns: 2023-02-15 📅
Datum des Endes: 2027-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 123-350963
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 400 Aufzugsanlagen. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 800 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 100 Aufzüge pro Jahr, maximal 200 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 400 Aufzugsanlagen. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 800 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 100 Aufzüge pro Jahr, maximal 200 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei…
… nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
… nicht.
Im nachgelagerten Wettbewerb werden lediglich die Preise für nicht pauschalierbare Leistungen ermittelt, die sich aus den jeweiligen örtlichen Spezifika ergeben. Die Rahmenvertragspreise (überwiegender Anteil des Auftragswertes) sind fix.
Beschafft werden Aufzugsanlagen mit frequenzgeregeltem Treibscheibenantrieb in der Regel ohne separaten Betriebsraum.
Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
— behindertengerecht (barrierefrei),
— vandalismusresistent,
— weitestgehend transparent,
— sehr hoher Korrosionsschutz,
— weitestgehend resistent gegen Verschmutzung sowie Streugut und deren Folgen,
— sehr hohe Verfügbarkeit,
— Temperaturbedingungen vor und im Schacht nach der VDI-Richtlinie 4710 Blatt in Verbindung mit DIN 4710 (Aufstellung im Freien),
— i. d. R. 2 bis 3 Haltestellen,
— Kabinenabmessungen zwischen 1,10 x 1,40m bis 1,60 x 2,10 m (Hauptabmessungen 1,10 x 2,1 m).
Zusätzliche Informationen:
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 400 Aufzugsanlagen. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 800 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 800 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 100 Aufzüge pro Jahr, maximal 200 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 100 Aufzüge pro Jahr, maximal 200 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Vollständig ausgefüllte Angebotserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.) Für die angebotenen Anlagen ist eine Baumusterprüfung vorzulegen, alternativ dazu kann das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren (Aufzugsrichtlinie Artikel 16) beschrieben werden.
B.) Benennen Sie 5 montierte und in Betrieb genommene Referenzanlagen im Bereich maschinenraumlose Aufzüge der letzten 3 Jahre im Bereich öffentliche Verkehrsträger mit Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang, Montageort, Auftragswert, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
B.) Benennen Sie 5 montierte und in Betrieb genommene Referenzanlagen im Bereich maschinenraumlose Aufzüge der letzten 3 Jahre im Bereich öffentliche Verkehrsträger mit Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang, Montageort, Auftragswert, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
C.) Produktionskapazität:
C1.) Bennen Sie Ihre Produktionskapazitäten jeweils pro Monat und pro Jahr gesamthaft für das Unternehmen und
C2.) Bennen Sie Ihre Produktionskapazitäten jeweils pro Monat und pro Jahr spezifisch für die DB AG.
D.) Benennen Sie Ihre Montagekapazität in Stück pro Monat und pro Jahr. Erklären Sie, dass Sie die Kapazität für 4 parallele und gleichzeitige Montagen am Einbauort (also in der Regel auch mit mindestens vier Montageteams) für die DB AG haben.
E.) Weisen Sie oder Ihr ausführender Subunternehmer für die Fertigung/Errichtung von ggf. erforderlichen Schachthilfsgerüsten die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach DIN EN 1090 – 1 mit EG Zertifikat über die WPK sowie das Schweißzertifikat über die Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2 nach.
E.) Weisen Sie oder Ihr ausführender Subunternehmer für die Fertigung/Errichtung von ggf. erforderlichen Schachthilfsgerüsten die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach DIN EN 1090 – 1 mit EG Zertifikat über die WPK sowie das Schweißzertifikat über die Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2 nach.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe ei-ner Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Ab-schlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zu-sammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe ei-ner Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Ab-schlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zu-sammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden.
50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, Anlage 2.24) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rück-gabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme
20 % Nach Montage, mängelfreier Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 123-350963 (2022-06-24)
Ergänzende Angaben (2022-07-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 141-404740
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 123-350963
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Es wurden geringfügige Korrekturen an den Vergabeunterlagen vorgenommen.
Quelle: OJS 2022/S 141-404740 (2022-07-20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-08 📅
Name: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: TK Aufzüge GmbH
Postort: Neuhausen auf den Fildern
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.