Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten:
Die künftige Auftragnehmerin (AN) muss in Deutschland mindestens 50 Berufsträger/innen aus den für die Leistungserbringung relevanten Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A) beschäftigen.
Eigenerklärung des Bieters zu personenbezogenen Kompetenzen:
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 300 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss in Rechtswissenschaft
•Ein Referenzmandat in der Beratung einer Stelle der Bundes- oder Landesregierung mit einem Stundenumfang von mindestens 50 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate bezüglich des Abschlusses von Sicherheitsabkommen mit einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate über den Erwerb von mindestens 25,1 % der Anteile an einem börsennotierten Unternehmen und einem Stundenumfang von mindestens 250 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate bezüglich der Beratung eines Organs oder eines Aktionärs eines börsennotierten Unternehmens und einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate bezüglich der Beratung eines Gesellschafters oder eines Organs einer GmbH mit einem Stundenumfang von 50 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Es ist ebenfalls anzugeben, ob die Person als Ansprechperson oder als deren Stellvertretung eingesetzt wird.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Kartellrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Kartellrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss.
•Drei Referenzmandate zur kartellrechtlichen oder fusionskontrollrechtlichen Beratung von Unternehmenskooperationen mit einem Stundenvolumen von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate in denen der Mandant gegenüber dem Kartellamt vertreten wird mit einem Stundenvolumen von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss.
•Drei Referenzmandate im Bereich Investitionsprüfung mit einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate im europäischen Beihilferecht mit einem Stundenumfang von 50 Stunden pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Urheberrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Urheberrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Stuienabschluss.
•Vier Referenzmandate aus dem Bereich Urheberrecht mit einem Stundenumfang von insgesamt 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Steuerrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Steuerrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Vier Referenzmandate aus dem Bereich Steuerrecht mit einem Stundenumfang von insgesamt 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Hinweise zu den Mindestanforderungen:
•Zulässig sind nur Referenzen, ab dem 1 Januar 2020. Entscheidend ist, dass das angegebene Mindeststundenvolumen nach dem 1. Januar 2020 erbracht wurde. Der Beginn der Mandatsbeziehung ist unerheblich.
•Eine Mehrfachnennung von Referenzen ist zulässig.
Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis des Zugangs zu internationalen Rechtsordnungen:
Die künftige AN muss gemäß Punkt 2 d) der Leistungsbeschreibung Fragen in ausländischen Rechtsordnungen klären. Hierzu ist die AN Mitglied in einem internationalen Kanzleinetzwerk. Dieses kann entweder ein unabhängiges Netzwerk, welches nach eigenen Kriterien Mitglieder aufnimmt oder ein eigenes Netzwerk der AN sein, dem nur mit der AN verbundene oder assoziierte Kanzleien angehören, wobei es nicht darauf ankommt, dass die verbundenen Kanzleien unter dem gleichen Namen firmieren. In diesem Netzwerk ist mindestens jeweils eine Kanzlei ausfolgenden Ländern enthalten (i) Frankreich, (ii) Italien, (iii) Großbritannien (iv) Südafrika (v) USA. Die Mitgliedschaft der AN in dem Netzwerk besteht mindestens seit 5 Jahren.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
-Bietergemeinschaftserklärung
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)
-Eigenerklärung zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
-Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
-Eigenerklärung zum Nachweis des Zugangs zu internationalen Rechtsordnungen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
-Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
-Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
-Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
-Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-Eigenerklärung zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten
-Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen
- Eigenerklärung zu Unternehmensdaten
- Verpflichtungserklärung Scientology-Organisationen
- Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014