Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.) Beschäftigte:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechts-anwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben.
Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) oder die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben).
Im Formular B muss bestätigt werden, dass der Bieter für die Ausführung der Leistungen über mindestens 8 Vollzeitäquivalenzen an Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen (inklusive der Projektleitung und Stellvertretung), wie nachfolgend auf die Qualifikationsstufen aufgeteilt, verfügt:
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 1,
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 2,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 3,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 4.
Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
2.) Referenzen:
2.1) Formular R EU-Beihilfe :
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Januar 2019 bis Februar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand
die Prüfung zu Fragen des europäischen Beihilfenrechts (z.B. Anwendbarkeit, Auslegung, Auswirkungen auf nationale Rechtsnormen und Förderrichtlinien, Handlungsoptionen) im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste.
Weiterhin muss bei jeder der drei einzureichenden Mindestreferenzen jeweils entweder der Leistungsumfang eine Bearbeitung von mindestens 20 Förderanträgen umfasst haben oder einen Leistungsumfang von 10 Personentagen erreicht haben.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R EU-Beihilfe ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge und Personentage innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits geprüft bzw. erbracht wurden.
2.1) Formular R-Gesellschaftsrecht
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Februar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Analyse/Prüfung von Konzernverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernver-bundenen Unternehmen) umfasste, wobei Gegenstand der Analyse/Prüfung Fragestellungen in Bezug auf (1) das Bestehen und die Zusammenhänge von Konzernverbünden oder (2) Leistungsbeziehungen innerhalb der verbundenen Unternehmen oder (3) mit den Gesellschaftern oder Finanzierung sowie Darlehensgewährungen bzw. -rückgewähr innerhalb des Konzernverbundes war und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mindestens 5 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Gesellschaftsrecht ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
2.3) Formular R-Zusammenarbeit
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen, im Rahmen derer
eine Zusammenarbeit mit anderen, nicht rechtlich beratenden Beratern, im Rahmen der Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber erfolgte und bei denen der Leistungsumfang jeweils mindestens 45 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Zusammenarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.