Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Umsatzeinbußen gestellt haben. Der Auftragnehmer erbringt dabei anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den unter Ziffer IV.1. der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel aus den Programmen der Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Wirtschaftshilfen auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung unterstützt der Auftragnehmer mit seinen Leistungen sowohl (1) den Auftraggeber, (2) insb. die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, (3) die Härtefallkommission sowie (4) andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Referenznummer: 2022-004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Umsatzeinbußen gestellt haben.
Der Auftragnehmer erbringt dabei anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den unter Ziffer IV.1. der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel aus den Programmen der Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Wirtschaftshilfen auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung unterstützt der Auftragnehmer mit seinen Leistungen sowohl (1) den Auftraggeber, (2) insb. die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, (3) die Härtefallkommission sowie (4) andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Umsatzeinbußen gestellt haben.
Der Auftragnehmer erbringt dabei anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den unter Ziffer IV.1. der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel aus den Programmen der Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Wirtschaftshilfen auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung unterstützt der Auftragnehmer mit seinen Leistungen sowohl (1) den Auftraggeber, (2) insb. die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, (3) die Härtefallkommission sowie (4) andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-01 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 022-055225
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
1.) Der Zuschlag in diesem Verfahren kann auch vor Ablauf der Bindefrist erteilt werden. Der Leistungsbeginn erfolgt dann mit Zuschlagserteilung.
2.) Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
3.) Weitere einzureichende Unterlagen sind:
- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft beruft/en ist das Formular 533 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
- Bei Unteraufträgen ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jeden sonstigen im Formular 532 EU namentlich benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formular 533 EU beizufügen. Für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich benannten sonstigen Unterauftragnehmer hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllte Formulare 533 EU nachzureichen.
- Falls ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt werden oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls der Bieter gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen seinem Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
- Falls Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
- Ausgefülltes Preisblatt Formular P (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYFV
- Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft beruft/en ist das Formular 533 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
- Bei Unteraufträgen ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jeden sonstigen im Formular 532 EU namentlich benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formular 533 EU beizufügen. Für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich benannten sonstigen Unterauftragnehmer hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllte Formulare 533 EU nachzureichen.
- Falls ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt werden oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls der Bieter gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen seinem Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
- Falls Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
- Ausgefülltes Preisblatt Formular P (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYFV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Umsatzeinbußen gestellt haben.
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Umsatzeinbußen gestellt haben.
Der Auftragnehmer erbringt dabei anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den unter Ziffer IV.1. der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel aus den Programmen der Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Wirtschaftshilfen auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung unterstützt der Auftragnehmer mit seinen Leistungen sowohl (1) den Auftraggeber, (2) insb. die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, (3) die Härtefallkommission sowie (4) andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Der Auftragnehmer erbringt dabei anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den unter Ziffer IV.1. der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel aus den Programmen der Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Wirtschaftshilfen auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung unterstützt der Auftragnehmer mit seinen Leistungen sowohl (1) den Auftraggeber, (2) insb. die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, (3) die Härtefallkommission sowie (4) andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Rechtsberatungsleistungen zur Unterstützung in der Antragsbearbeitung vom Auftraggeber abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf erfolgt. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 6.500.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung liegt bei brutto 4.500.000,00 EUR.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Rechtsberatungsleistungen zur Unterstützung in der Antragsbearbeitung vom Auftraggeber abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf erfolgt. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 6.500.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung liegt bei brutto 4.500.000,00 EUR.
Für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen (vgl. § 3 Abs. 3 und 4 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diese beiden Zeiträume wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Ob und in welcher Höhe Mittel für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt insbesondere auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern zusätzlich bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Ausübung der Vertragsverlängerungsoptionen wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen (vgl. § 3 Abs. 3 und 4 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diese beiden Zeiträume wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Ob und in welcher Höhe Mittel für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt insbesondere auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern zusätzlich bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Ausübung der Vertragsverlängerungsoptionen wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5462184.88 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2023 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2022 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2023 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2022 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2024 - zu verlängern. Der
Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2023 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Drittunternehmen sind eignungsleihende Unternehmen, d.h. solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung beruft (§ 47 VgV).
Drittunternehmen sind eignungsleihende Unternehmen, d.h. solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung beruft (§ 47 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Mindeststandards:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens jeweils 9.000.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Sofern den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2021 noch nicht zur Verfügung stehen, sind stattdessen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2020 anzugeben.
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens jeweils 9.000.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Sofern den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2021 noch nicht zur Verfügung stehen, sind stattdessen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2020 anzugeben.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
1.) Beschäftigte (Formular B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) anzugeben.
Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) anzugeben.
Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) oder die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) erfüllen.
Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) oder die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) erfüllen.
Die Qualifikationsstufen sind wie folgt definiert:
- Qualifikationsstufen 1 (QS 1): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung;
- Qualifikationsstufen 2 (QS 2): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung;
- Qualifikationsstufen 3 (QS 3): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenzrecht;
- Qualifikationsstufen 4 (QS 4): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin.
Der Bieter hat in Formular B zu bestätigen, dass er für die Ausführung der Leistungen über mindestens 10 Vollzeitäquivalenzen an Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen (inklusive der Projektleitung und Stellvertretung), wie nachfolgend auf die Qualifikationsstufen aufgeteilt, verfügt:
Der Bieter hat in Formular B zu bestätigen, dass er für die Ausführung der Leistungen über mindestens 10 Vollzeitäquivalenzen an Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen (inklusive der Projektleitung und Stellvertretung), wie nachfolgend auf die Qualifikationsstufen aufgeteilt, verfügt:
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 1,
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 2,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 3,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 4.
2.) Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen:
Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen wird auf Ziffer 6.2.10 der Bewerbungsbedingungen sowie die Bekanntmachung verwiesen.
Mindeststandards:
1.) Beschäftigte:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechts-anwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben.
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechts-anwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben.
Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) oder die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben).
Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) oder die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben).
Im Formular B muss bestätigt werden, dass der Bieter für die Ausführung der Leistungen über mindestens 8 Vollzeitäquivalenzen an Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen (inklusive der Projektleitung und Stellvertretung), wie nachfolgend auf die Qualifikationsstufen aufgeteilt, verfügt:
Im Formular B muss bestätigt werden, dass der Bieter für die Ausführung der Leistungen über mindestens 8 Vollzeitäquivalenzen an Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen (inklusive der Projektleitung und Stellvertretung), wie nachfolgend auf die Qualifikationsstufen aufgeteilt, verfügt:
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 1,
- vier Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen QS 2,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 3,
- ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin QS 4.
Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
2.) Referenzen:
2.1) Formular R EU-Beihilfe :
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Januar 2019 bis Februar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand
die Prüfung zu Fragen des europäischen Beihilfenrechts (z.B. Anwendbarkeit, Auslegung, Auswirkungen auf nationale Rechtsnormen und Förderrichtlinien, Handlungsoptionen) im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste.
Weiterhin muss bei jeder der drei einzureichenden Mindestreferenzen jeweils entweder der Leistungsumfang eine Bearbeitung von mindestens 20 Förderanträgen umfasst haben oder einen Leistungsumfang von 10 Personentagen erreicht haben.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R EU-Beihilfe ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge und Personentage innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits geprüft bzw. erbracht wurden.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R EU-Beihilfe ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge und Personentage innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits geprüft bzw. erbracht wurden.
2.1) Formular R-Gesellschaftsrecht
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Februar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Analyse/Prüfung von Konzernverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernver-bundenen Unternehmen) umfasste, wobei Gegenstand der Analyse/Prüfung Fragestellungen in Bezug auf (1) das Bestehen und die Zusammenhänge von Konzernverbünden oder (2) Leistungsbeziehungen innerhalb der verbundenen Unternehmen oder (3) mit den Gesellschaftern oder Finanzierung sowie Darlehensgewährungen bzw. -rückgewähr innerhalb des Konzernverbundes war und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mindestens 5 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Februar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Analyse/Prüfung von Konzernverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernver-bundenen Unternehmen) umfasste, wobei Gegenstand der Analyse/Prüfung Fragestellungen in Bezug auf (1) das Bestehen und die Zusammenhänge von Konzernverbünden oder (2) Leistungsbeziehungen innerhalb der verbundenen Unternehmen oder (3) mit den Gesellschaftern oder Finanzierung sowie Darlehensgewährungen bzw. -rückgewähr innerhalb des Konzernverbundes war und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mindestens 5 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Gesellschaftsrecht ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Gesellschaftsrecht ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
2.3) Formular R-Zusammenarbeit
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen, im Rahmen derer
eine Zusammenarbeit mit anderen, nicht rechtlich beratenden Beratern, im Rahmen der Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber erfolgte und bei denen der Leistungsumfang jeweils mindestens 45 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
eine Zusammenarbeit mit anderen, nicht rechtlich beratenden Beratern, im Rahmen der Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber erfolgte und bei denen der Leistungsumfang jeweils mindestens 45 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Zusammenarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Februar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Zusammenarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt. Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt. Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Die Festlegung der Angebotsfrist erfolgte mit Blick auf die vorliegend ausgeschriebenen Rechtsberatungsleistungen (soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU) unter Beachtung der Vorgaben der §§ 64, 65 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den §§ 15 und 20 VgV.
Die Festlegung der Angebotsfrist erfolgte mit Blick auf die vorliegend ausgeschriebenen Rechtsberatungsleistungen (soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU) unter Beachtung der Vorgaben der §§ 64, 65 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den §§ 15 und 20 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
- Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft beruft/en ist das Formular 533 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft beruft/en ist das Formular 533 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
- Bei Unteraufträgen ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jeden sonstigen im Formular 532 EU namentlich benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formular 533 EU beizufügen. Für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich benannten sonstigen Unterauftragnehmer hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllte Formulare 533 EU nachzureichen.
Für jeden sonstigen im Formular 532 EU namentlich benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formular 533 EU beizufügen. Für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich benannten sonstigen Unterauftragnehmer hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllte Formulare 533 EU nachzureichen.
- Falls ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt werden oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls der Bieter gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen seinem Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
Falls der Bieter gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen seinem Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
- Falls Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
Falls gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
- Ausgefülltes Preisblatt Formular P (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Quelle: OJS 2022/S 022-055225 (2022-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5462184.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-18 📅
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6995856218📞
E-Mail: mo_plus_vergabesupport@de.pwc.com📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5462184.88 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2022/S 058-152834 (2022-03-18)