Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Konfliktprüfung gem. § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (Los 1) sowie eine entsprechende Eigenerklärung der Preisprüfer (Los 2)
Bitte fügen Sie eine Erklärung Ihrem Angebot bei, dass die Prüfung ergeben hat, dass keine Konflikte im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit für die Bedarfsträgerin im Auftragsfall zu erwarten sind.
In die von Ihnen durchzuführende Konfliktprüfung (u. a. für das Los 1 gemäß § 3 BORA) sollten insbesondere folgende Sachverhalte einbezogen werden:
•Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einem möglichen Erwerb oder einer möglichen Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Bundesdruckerei GmbH,
•Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der Bundesdruckerei GmbH und
•Beratung und Vertretung von möglichen Bewerbern um die Vergabe der Aufträge zur Herstellung von hochsicheren, hoheitlichen (Identitäts-) Dokumenten für die Bundesrepublik Deutschland.
Nachweis der anwaltlichen Zulassung der Mitarbeiter, die mit der Rechtsberatung betraut werden sollen (Für Los 1)
Bitte legen Sie für die Mitarbeiter, die mit der Rechtsberatung betraut werden sollen, dem Angebot einen Nachweis bei, der die anwaltliche Zulassung bestätigt.
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "15_0722_21_Eigenerklärung_Berufshaftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Nachweise zur Eignung der Berater (Für Los 1)
Bitte nennen Sie zu jedem der in der Leistungsbeschreibung genannten Beratungsschwerpunkte einen Berater, den Sie im Falle einer Beauftragung mit der Beratung betrauen werden, wobei einer der Berater als Leiter des Kernteams der Senioritätsstufe "Partner" oder "Partnerin" oder vergleichbar angehören muss. Außerdem nennen Sie bitte für drei der vier Beratungsschwerpunkte einen entsprechenden Vertreter. Doppelnennungen sowohl als Berater als auch Vertreter sind nicht gestattet.
Für jeden Berater und jeden Vertreter sind Referenzen - auch kanzleiübergreifend - für den Zeitraum ab dem 01.05.2019 bis zum Ende der Angebotsfrist für den Beratungsschwerpunkt anzugeben, in dem er eingesetzt werden soll. Hierbei kann es sich um ein Beratungsmandat und/oder um eine Prozessbevollmächtigung handeln. Die Mandatierung/Prozessvertretung muss am 01.05.2019 oder später begonnen worden und kann/muss aber noch nicht abgeschlossen sein. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
•den Mandanten (auch mittels anonymisierter Beschreibung z.B. Bundesbehörde, Kommune, Großunternehmen der IT-Branche) getrennt nach öffentlichem und privatem Auftraggeber,
•eine Beschreibung des Beratungs- bzw. Streitgegenstandes (Streitfall mit Aktenzeichen des Gerichtes bzw. der Vergabekammer),
•die Höhe des Volumens/Auftrags- bzw. Streitwertes.
•Angabe des Namens des Beraters, der die Referenz erfüllt
Folgende Mindestanforderungen werden an die Berater/Vertreter gestellt:
•Einer der Berater muss der Senioritätsstufe "Partner" oder "Partnerin" oder vergleichbar angehören und über mindestens 3 Jahre einschlägige fachliche Berufserfahrung als Anwalt verfügen. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis oder eine Eigenerklärung bei.
Referenzen
Pro Beratungsschwerpunkt müssen für den Berater als auch den Vertreter jeweils mindestens 2 Referenzen vorliegen, wobei die nachstehenden innerhalb eines Beratungsschwerpunkts aufgeführten besonderen Anforderungen von mindestens je einer dieser Referenzen erfüllt werden müssen. Die besonderen Anforderungen des jeweiligen Beratungsschwerpunkts werden erfüllt, wenn alle von einer Referenz erfüllt werden, oder wenn die einzelnen oder mehrere Anforderungen von jeweils unterschiedlichen Referenzen erfüllt werden. Eine Referenz kann gleichzeitig mehrere Beratungsschwerpunkte abdecken, ist aber dort jeweils explizit zu nennen (Doppel- oder Mehrfachnennung). Die Referenzen müssen sich auf die Anwendung deutscher Rechtsvorschriften respektive der Umsetzung des allgemeinen EU-Beihilferechts innerhalb Deutschlands beziehen.
Die Anforderungen, bei denen bestimmte Volumina/Auftragswerte genannt sind, werden nicht erfüllt, wenn mehrere Referenzen vorgelegt werden, die zusammengenommen das Volumen/den Auftragswert erreichen.
Recht der Informationstechnologie (insbesondere IT- Vertragsrecht):
•Beratung, vertragliche Ausgestaltung sowie Führen von Vertragsverhandlungen im Rahmen eines komplexen IT-Projektes eines öffentlichen Auftraggebers mit privatrechtlich organisierten Unternehmen mit einem Volumen von mindestens 5.000.000,-- Euro.
•Datenschutzrechtliche Beratung zu einem IT-Projekt eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB mit einem privatrechtlich organisierten Unternehmen
•Mandatierung/Prozessvertretung in einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Streitwert von mindestens 200.000,-- Euro inklusive Umsatzsteuer
Öffentliches Recht (insbesondere Haushaltsrecht und öffentliches Preisrecht):
•Preisrechtliche Beratung eines Großprojektes eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB mit einem Volumen von mindestens 2.000.000,-- Euro
•Beratung eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 99 GWB bei Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Haushalts- und Vergaberechts
•Beratung im EU-Beihilferecht
Vergaberecht:
•Konzeption und Umsetzung eines Vergabeverfahrens für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB mit einem Auftragswert von mindestens 5.000.000,-- Euro.
•Beratung eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen
•Mandatierung/Prozessvertretung in einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Streitwert von mindestens 200.000,-- Euro inklusive Umsatzsteuer
Rechtliche IT-Projektberatung
•Beratung eines öffentlichen Auftraggebers zu Rechtsfragen bei Vertragsgestaltungen, Leistungsbeschreibungen und Verträgen insbesondere auf Basis von EVB-IT.
•Rechtliche Projektberatung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Vertragskonstruktion einer Behörde (insbesondere ITZBund) mit Unternehmen, die mehrheitlich im Landes- oder Bundesbesitz sind (bspw. Bundesdruckerei GmbH)
•Rechtliche Begleitung eines öffentlichen Auftraggebers bei Vertragsverhandlungen bei IT-Projektverträgen
•Rechtliche Begleitung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Konzeption von Lizenz- und Nutzungsverträgen von Softwareprodukten insbesondere mit Eigenanteilen in der Entwicklung
Nachweise zur Eignung der Preisprüfer (Für Los 2)
Es muss ein Preisprüfungsteam angeboten werden.
Es muss dabei ein Preisprüfer als Teamleiter benannt werden. Ein weiterer Preisprüfer muss als Vertreter zur Verfügung stehen.
Die als Referenz angegebenen Aufträge müssen am 01.05.2019 oder später begonnen worden sein und können/müssen aber noch nicht abgeschlossen sein. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
•den Mandanten (auch mittels anonymisierter Beschreibung z.B. Bundesbehörde, Kommune, Großunternehmen der IT-Branche) getrennt nach öffentlichem und privatem Auftraggeber,
•eine Beschreibung des Beratungsgegenstandes,
•die Höhe des Volumens/Auftragswertes,
•Angabe der Namen des Beraters für den die Referenz gilt.
Referenzen
Es müssen für den Teamleiter als auch den Vertreter jeweils mindestens 2 Referenzen vorliegen, wobei die nachstehenden Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Referenzen müssen sich auf die Anwendung der VO PR Nr. 30/53 beziehen.
Die Anforderungen, bei denen bestimmte Volumina/Auftragswerte genannt sind, werden nicht erfüllt, wenn mehrere Referenzen vorgelegt werden, die zusammengenommen das Volumen/den Auftragswert erreichen.
Die zwei geforderten Referenzen müssen jeweils enthalten.
•Preisrechtliche Prüfung gemäß Preisprüfungsverordnung PR Nr. 30/53 eines Großprojektes öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB mit einem Volumen von mindestens 2.000.000,-- Euro